Die Hilfe für Menschen mit Behinderung befindet sich derzeit in einer schwierigen Lage. Die öffentlichen Haushalte beklagen ihre Finanzmisere und alle von deren Kassen abhängigen Bereiche sind zum Sparen aufgefordert. Gleichzeitig fordert die Novellierung des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) im neu gefassten 93 Leistungsvereinbarungen und Vereinbarungen über die Prüfung der Wirtschaftlichkeit und der Qualität der Leistungen. So wurde Qualitätsmanagement zu einem Thema in der Hilfe für Menschen mit Behinderung. Damit Qualitätsmanagement nicht zu Formalisierung und Bürokratisierung führt, ist es gerade in einer sozialen Dienstleistung, die ihre Qualität in der Beziehung von Person zu Person konkretisiert, von entscheidender Bedeutung, sich über die ethischen Grundlagen und die Motivation der an der Erbringung des Hilfeprozesses beteiligten Personen Rechenschaft abzulegen.
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