Das Arbeitsrecht begrenzt die Möglichkeiten des Arbeitgebers, seine ethischen Verhaltensvorstellungen auch für seine Arbeitnehmer zur Pflicht zu machen: Abhängig von der gewählten Geltungsgrundlage solcher Ethikrichtlinien bestehen unterschiedliche Wirksamkeitsanforderungen. Deutsche Unternehmen, die entweder selbst in den USA gelistet sind oder zu US-amerikanischen gelisteten Unternehmen gehören, werden durch den Sarbanes-Oxley Act zum Erlaß sogenannter "Codes of conduct" verpflichtet. Beispielsweise hat der Gesamtbetriebsrat von Wal-Mart die Frage gerichtlich anhängig gemacht, ob bei der Code-Einführung in Deutschland der Betriebsrat zu beteiligen ist. Neben einer Analyse typischer Ethikrichtlinien werden - anhand zahlreicher Praxisbeispiele - Grundlagen und Wirksamkeitsanforderungen dargestellt.