Etwa 80% der Menschen, die in ein Pflegeheim einziehen, weisen dementielle Veränderungen auf. Viele können keine eigenverantwortlichen Entscheidungen zu Fragen am Lebensende mehr treffen. Patientenverfügung liegt im Normalfall keine vor. - Wie kann zu Fragen am Lebensende der Wille dieser Menschen berücksichtigt werden, auch wenn sie sich nicht mehr dazu äußern können? Wie können Unsicherheiten im Betreuungsteam verstanden und berücksichtigt werden? - Als Weiterentwicklung des Mäeutischen Pflege- und Betreuungsmodells wurde in den Einrichtungen der CS Caritas Socialis in Wien das Instrument der interdisziplinären mäeutischen Ethikbesprechung entwickelt und erfolgreich implementiert. - Man erhebt im interdisziplinären Team gemeinsam mit den Angehörigen den mutmaßlichen Willen der Betroffenen und formuliert Handlungsempfehlungen.