Diplomarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Pflegewissenschaften, Note: sehr gut, Evangelische Fachhochschule Darmstadt (Pflegewissenschaften), Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Die Fragestellung dieser empirischen Arbeit war: - Wie entscheiden und argumentieren Pflegekräfte, die an der Weiterbildung Fachpflege Psychiatrie teilnehmen, in Situationen, die als Kontrasterfahrung zwischen dem eigenen beruflichen Selbstverständnis und ärztlichen Anordnungen erlebt werden? - Gibt es Unterschiede, die sich aus Faktoren wie Geschlecht, Alter, Berufserfahrung oder beruflichem Selbstverständnis ableiten lassen? , Abstract: Bei 115 Pflegekräften, aus unterschiedlichen psychiatrischen Weiterbildungseinrichtungen in Deutschland, wurde das eigene berufliche Selbstverständnis mit dem, aus der Literatur abgeleiteten, Selbstverständnis der psychiatrischen Pflege verglichen. In sechs von acht Aspekten gab es eine sehr hohe Übereinstimmung.
Dann wurden die TeilnehmerInnen der Befragung mit zwei Fallbeispielen konfrontiert, in denen eine ärztliche Anordnung im Widerspruch zu dem angenommenen beruflichen Selbstverständnis stand. In beiden Fallbeispielen hätte die Ausführung der Anordnung schädliche Folgen für die Patientinnen haben können. Zudem wäre, bei der Ausführung der Anordnung, in beiden Fallbeispielen auch gegen Grundrechte verstoßen worden.
Die Erwartung, dass eine Mehrheit der Befragten die Durchführung der ärztlichen Anordnung in beiden Fallbeispielen ablehnen würde, wurde durch das Ergebnis widerlegt. Nur 14 von 115 Befragten lehnten in beiden Fallbeispielen die Durchführung der ärztlichen Anordnung ab. Bei diesen TeilnehmerInnen zeigten sich, in den Antworten zum beruflichen Selbstverständnis, in den zwei Aspekten ( Einfluss der Pflege auf therapeutische Entscheidungen und Aufgabe der Pflege ist es auch, den Patienten vor unangemessenen Anforderungen durch andere zu schützen ) deutliche Unterschiede zu den anderen Befragten.
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Dann wurden die TeilnehmerInnen der Befragung mit zwei Fallbeispielen konfrontiert, in denen eine ärztliche Anordnung im Widerspruch zu dem angenommenen beruflichen Selbstverständnis stand. In beiden Fallbeispielen hätte die Ausführung der Anordnung schädliche Folgen für die Patientinnen haben können. Zudem wäre, bei der Ausführung der Anordnung, in beiden Fallbeispielen auch gegen Grundrechte verstoßen worden.
Die Erwartung, dass eine Mehrheit der Befragten die Durchführung der ärztlichen Anordnung in beiden Fallbeispielen ablehnen würde, wurde durch das Ergebnis widerlegt. Nur 14 von 115 Befragten lehnten in beiden Fallbeispielen die Durchführung der ärztlichen Anordnung ab. Bei diesen TeilnehmerInnen zeigten sich, in den Antworten zum beruflichen Selbstverständnis, in den zwei Aspekten ( Einfluss der Pflege auf therapeutische Entscheidungen und Aufgabe der Pflege ist es auch, den Patienten vor unangemessenen Anforderungen durch andere zu schützen ) deutliche Unterschiede zu den anderen Befragten.
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