Für die Kommunen ist die Befassung mit dem oftmals ungeliebten Beihilferecht heute eine zwingende Notwendigkeit.
Der neue Beitrag gibt den Kommunen ein Überblick über die Grundzüge des Beihilferechts.
Dabei werden verschiedene direkte Zahlungen der Kommunen an ihre Beteiligungsunternehmen unter beihilferechtlichen Aspekten gewürdigt.
Ferner wird auf einzelne typische kommunale Tätigkeitsbereiche wie Krankenhäuser, Wirtschaftsförderung, ÖPNV, Kulturförderung u.a. näher eingegangen. Zudem werden praktische Lösungsansätze zum Aufspüren von Beihilfetatbeständen aufgezeigt.
Die bei der Ausgestaltung von sog. Betrauungsakten sich ergebenden steuerlichen Aspekte und Risiken werden beschrieben und steuerlich unverfängliche Lösungen für die Praxis vorgestellt.
Die Kommune selbst wie auch deren Unternehmen und Einrichtungen können von zwei Seiten mit dem Beihilferecht in Berührung kommen: sowohl als Geber als auch Empfänger von Beihilfen.
In beiden Fällen ist die Gefahr ungewollter Rechtsverletzungen hoch.
So haben künftig auch die Abschlussprüfer im Rahmen der Jahresabschlussprüfung Risiken aus beihilferelevanten Sachverhalten aufzudecken, so dass entsprechende Rückstellungen belastend in die Passivseite der Bilanz eingehen.
Soweit Geschäftsführer derartige Risiken übersehen, liegt eine Verletzung der ihnen obliegenden Sorgfaltspflicht vor, die am Ende sogar zu einer Haftung führen kann.
Die Darstellung versteht sich als eine Handreichung für den kommunalen Praktiker und gibt den Kommunen ein Überblick über die Grundzüge des Beihilferechts.
Der Autor Bernd Leippe, Dipl.-Finw., war Ltd. Städt. Verwaltungsdirektor in Essen und referiert über das Thema bei Veranstaltungen, u. .a. beim KBW (Kommunales Bildungswerk e. V.)
Der neue Beitrag gibt den Kommunen ein Überblick über die Grundzüge des Beihilferechts.
Dabei werden verschiedene direkte Zahlungen der Kommunen an ihre Beteiligungsunternehmen unter beihilferechtlichen Aspekten gewürdigt.
Ferner wird auf einzelne typische kommunale Tätigkeitsbereiche wie Krankenhäuser, Wirtschaftsförderung, ÖPNV, Kulturförderung u.a. näher eingegangen. Zudem werden praktische Lösungsansätze zum Aufspüren von Beihilfetatbeständen aufgezeigt.
Die bei der Ausgestaltung von sog. Betrauungsakten sich ergebenden steuerlichen Aspekte und Risiken werden beschrieben und steuerlich unverfängliche Lösungen für die Praxis vorgestellt.
Die Kommune selbst wie auch deren Unternehmen und Einrichtungen können von zwei Seiten mit dem Beihilferecht in Berührung kommen: sowohl als Geber als auch Empfänger von Beihilfen.
In beiden Fällen ist die Gefahr ungewollter Rechtsverletzungen hoch.
So haben künftig auch die Abschlussprüfer im Rahmen der Jahresabschlussprüfung Risiken aus beihilferelevanten Sachverhalten aufzudecken, so dass entsprechende Rückstellungen belastend in die Passivseite der Bilanz eingehen.
Soweit Geschäftsführer derartige Risiken übersehen, liegt eine Verletzung der ihnen obliegenden Sorgfaltspflicht vor, die am Ende sogar zu einer Haftung führen kann.
Die Darstellung versteht sich als eine Handreichung für den kommunalen Praktiker und gibt den Kommunen ein Überblick über die Grundzüge des Beihilferechts.
Der Autor Bernd Leippe, Dipl.-Finw., war Ltd. Städt. Verwaltungsdirektor in Essen und referiert über das Thema bei Veranstaltungen, u. .a. beim KBW (Kommunales Bildungswerk e. V.)