Zum WerkDer EU Data Act geht auf einen Vorschlag der EU Kommission für eine "Verordnung über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung" zurück. Nach Durchlaufen des Gesetzgebungsprozesses wurde der EU Data Act im Dezember 2023 im Amtsblatt der EU verkündet und trat am 11. Januar 2024 in Kraft. Er ist grds. nach einer Übergangsfrist von 20 Monaten ab dem 12. September 2025 in allen Mitgliedstaaten direkt anwendbares Recht.Die Verordnung regelt insbesondere die Datenweitergabe von Unternehmen an Verbraucher (B2C) und von Unternehmen untereinander (B2B), die Bereitstellung von Daten, zu der die Dateninhaber nach EU-Recht verpflichtet sind, die Verbote missbräuchlicher Vertragsklauseln im B2B-Bereich sowohl betreffend Datenzugang als auch betreffend Datennutzung und das Verfügbarmachen von Daten für die öffentliche Hand aufgrund einer außergewöhnlichen Notwendigkeit (B2G).Der Gelbe Kommentar bereitet alle Normen des Data Act übersichtlich, wissenschaftlich fundiert und mit einem hohen Praxisbezug auf und unterstützt die Nutzerinnen und Nutzer dabei, im (Berufs-)alltag einen schnellen und gut verständlichen Zugang zu der Verordnung zu erhalten.ZielgruppeFür Behörden, Unternehmen, Rechtsanwaltschaft, Juristen im Bereich IT- und Daten(schutz)recht, Wissenschaft und alle Interessierten.
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