EU-Datenschutzgrundverordnung 2018 Das neue europäische Datenschutzrecht (DSGVO) bringt ab Mai 2018 neue Datenschutzkonzepte und Verantwortlichkeiten mit sich, die den Umgang mit personenbezogenen Daten in allen Unternehmen prägen werden. Die DSGVO regelt erstmals europaweit einheitlich die Bedingungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten egal ob analog oder digital und sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor. Im Mittelpunkt steht hier vor allem die Erkenntnis, dass der grenzüberschreitende Verkehr personenbezogener Daten zwischen öffentlichen und privaten Akteuren einschließlich natürlicher Personen, Vereinigungen und Unternehmen stark zugenommen hat und nun unter einheitlichen Rahmenbedingungen stehen muss. Insgesamt sollen die Rechte betroffener Personen gestärkt und die Verpflichtungen für diejenigen, die personenbezogene Daten verarbeiten oder über die Verarbeitung entscheiden, verschärft werden. Die Aufsichtsbehörden sollen gleiche Befugnisse bei der Überwachung und Gewährleistung der Einhaltung der Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten sowie gleiche Sanktionsmittel im Falle ihrer Verletzung besitzen. Für die Umsetzung der teilweise umfangriechen Vorgaben in Unternehmen ist nun nicht mehr viel Zeit. Der BVDW-Praxisleitfaden soll einen Beitrag zur Aufklärung leisten und den Unternehmen gleichzeitig Orientierung bei der richtigen Anwendung des neuen Rechts bieten.
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