Seit dem 25. Mai 2018 gilt in der EU ein einheitliches Datenschutzrecht. Die Umsetzung der neuen Regeln bereitet in der Praxis jedoch noch immer Schwierigkeiten. Denn die Vorschriften von EU-DSGVO und BDSG sind nicht immer leicht verständlich. Dabei sind sie für Betriebs- undPersonalräte, für Verbraucherschützer und für Betroffene von Datenverarbeitung von großer Bedeutung. Ebenso die inzwischen ergangene Rechtsprechung, etwa zum Einsichtsrecht des Betriebsrats in Gehaltslisten und die ersten Geldbußen.Der Kompaktkommentar stellt das gesamte neue Datenschutzrecht dar. Er bietet klare Orientierung und hilft, die Rechtsprechung einzuordnen, die Vorschriften zu verstehen und richtig anzuwenden. Dabei haben die Autoren immer die betriebliche Praxis, den Beschäftigtendatenschutz und die Aufgaben von Betriebs- und Personalrat im Blick.Neben der ausführlichen Kommentierung der Vorschriften der DSGVO und des BDSG erläutern die Autoren auszugsweise weitere datenschutzrechtliche Vorschriften, wie das Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG), das Telemediengesetz (TMG) oder das Unterlassungsklagengesetz (UKlaG).Schwerpunkte der Neuauflage:- Auswirkungen und Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben im betrieblichen Bereich- Kollektivrechtliche Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz- Datenschutz im Betriebs- und Personalratsbüro- Aktuelle Rechtsprechung zum neuen Datenschutzrecht und erste GeldbußenAutorin und Autoren:Dr. Wolfgang Däubler, Professor für Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht, Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht an der Universität BremenDr. Peter Wedde, Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft an der Frankfurt University of Applied Sciences und wissenschaftlicher Leiter des Instituts für Datenschutz, Arbeitsrecht und Technologieberatung in EppsteinDr. Thilo Weichert, Vorstandsmitglied in der Deutschen Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD), bis Juli 2015 Landesbeauftragter für Datenschutz Schleswig-Holstein und Leiter desUnabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Kiel (ULD)Dr. Imke Sommer, Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen