Seit Ende der 1980er Jahre ist ein immer stärker werdendes Engagement der Europäischen Union (EU) im Bereich der Städtepolitik sichtbar geworden. An zentraler Stelle sind hier die Gemeinschaftsinitiativen URBAN I und II zu nennen. Diese wurden ins Leben gerufen, um dem durch die Globalisierung hervorgerufenen verschärften Problemdruck in europäischen Städten entgegenzutreten und für benachteiligte städtische Gebiete einen Ausgleich zu schaffen. Gelingen sollte dies mit Hilfe eines integrierten, partizipativen und gebietsbezogenen Stadtentwicklungsansatzes. In der Förderperiode 2007-2013 haben die Mitgliedsstaaten und Regionen nun die Möglichkeit, den URBAN-Ansatz in den sogenannten Mainstream der EU-Strukturfondsförderung zu überführen. Fraglich ist, ob der integrierte gebietsbezogene Stadtentwicklungsansatz als Teil der europäischen Strukturpolitik auch nach dem Ende von URBAN bestehen bleibt. Anhand der Fallbeispiele Brandenburg und Sachsen-Anhalt geht diese Arbeit der Frage nach, inwiefern die deutschen Bundesländer in der Förderperiode 2007-2013 eine Überführung des URBAN-Ansatzes planen und welche Faktoren dafür ausschlaggebend sind.