Die Kaufrechts-Richtlinie verändert das deutsche Privatrecht grundlegender als irgendein anderer Rechtsakt zuvor. Alle Konzepte im deutschen Kauf- und Verjährungsrecht und zudem potentiell in nahezu dem gesamten Leistungsstörungsrecht sind fortan europarechtskonform auszulegen. Dies gilt auch und gerade nach der Umsetzung. Die Richtlinie ist ungleich wichtiger als das UN-Kaufrecht von 1980, obwohl sie in vielem auf ihm und der dort verdichteten langen internationalen Erfahrung aufbaut. Denn, anders als das UN-Kaufrecht, gilt sie nicht nur für einige wenige grenzüberschreitende Fälle zwischen Kaufleuten, sondern für jeden einzelnen Fall, gerade auch den Inlandsfall. Das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz ist nur der Umsetzungsakt; verbindlich ist die Richtlinie. Der Kommentar erscheint neben der deutschsprachigen Ausgabe noch in drei weiteren europäischen Verlagen in der jeweiligen Landessprache.
"Insgesamt: Das wissenschaftliche und verlegerische Wagnis ist gelungen, das Resultat weist in die Zukunft. Herausgeber und Autoren vermitteln praktisch verwertbare Dogmatik für den Privatrechtler; so realisiert sich das Gemeinschaftsprivatrecht als allgemeines Privatrecht."
Prof. Dr. Christian Baldus, Heidelberg, in GPR 1/03-04
"Das ist in der Tat ein höchst wichtiges Buch, sozusagen eine Premiere, weil dieser Kommentar - wie das Vorwort und auch der Buchdeckel stolz verkünden - zeitgleich in deutscher, französischer, englischer und italienischer Fassung erschienen ist. Damit wird eine profunde Kommentierung der Richtlinie vorgelegt, welche ja eine der Säulen der Schuldrechtsreform ist. Jeder Anwalt, aber auch die Gerichte werden gut daran tun, diesen Kommentar heranzuziehen, weil ja die Auslegung der deutsch-rechtlichen Normen der §§ 434 ff. BGB keineswegs im Wege einer nationalen Interpretation zu bewältigen ist. ... Wann immer also der die Rechtsregeln der §§ 434 ff. BGB anwendende Anwalt, Richter oder Unternehmensjurist eine heikle Frage hat, die sich auf die zutreffende Auslegung des deutschen Rechts bezieht, muss er zwangsläufig - Haftungsfalle (!) - auf die EU-Richtlinie zurückgreifen, um sich mit der Interpretation dieser Rechtsmaterie, wie sie hier in dem anzuzeigenden Werk angeboten wird, vertraut zu machen."
Rechtsanwalt Dr. Friedrich Graf von Westphalen, Köln, in ZGS 9/2003
"Neben der gelungenen Konzeption kann aber auch der Inhalt des Kommentars überzeugen. Besonders hervorzuheben ist dabei die sehr lesenswerte Einleitung von Grundmann und Gomez, ... ...Aber auch die verschiedenen einzelnen Kommentierungen lassen kaum Qualitätsunterschiede erkennen, stehen auf hohem wissenschaftlichem Niveau und sind sprachlich ansprechend geschrieben bzw. übersetzt."
Dr. André Janssen, Münster, in VuR 6/2003
Prof. Dr. Christian Baldus, Heidelberg, in GPR 1/03-04
"Das ist in der Tat ein höchst wichtiges Buch, sozusagen eine Premiere, weil dieser Kommentar - wie das Vorwort und auch der Buchdeckel stolz verkünden - zeitgleich in deutscher, französischer, englischer und italienischer Fassung erschienen ist. Damit wird eine profunde Kommentierung der Richtlinie vorgelegt, welche ja eine der Säulen der Schuldrechtsreform ist. Jeder Anwalt, aber auch die Gerichte werden gut daran tun, diesen Kommentar heranzuziehen, weil ja die Auslegung der deutsch-rechtlichen Normen der §§ 434 ff. BGB keineswegs im Wege einer nationalen Interpretation zu bewältigen ist. ... Wann immer also der die Rechtsregeln der §§ 434 ff. BGB anwendende Anwalt, Richter oder Unternehmensjurist eine heikle Frage hat, die sich auf die zutreffende Auslegung des deutschen Rechts bezieht, muss er zwangsläufig - Haftungsfalle (!) - auf die EU-Richtlinie zurückgreifen, um sich mit der Interpretation dieser Rechtsmaterie, wie sie hier in dem anzuzeigenden Werk angeboten wird, vertraut zu machen."
Rechtsanwalt Dr. Friedrich Graf von Westphalen, Köln, in ZGS 9/2003
"Neben der gelungenen Konzeption kann aber auch der Inhalt des Kommentars überzeugen. Besonders hervorzuheben ist dabei die sehr lesenswerte Einleitung von Grundmann und Gomez, ... ...Aber auch die verschiedenen einzelnen Kommentierungen lassen kaum Qualitätsunterschiede erkennen, stehen auf hohem wissenschaftlichem Niveau und sind sprachlich ansprechend geschrieben bzw. übersetzt."
Dr. André Janssen, Münster, in VuR 6/2003