Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Europäische Union, einseitig bedruckt, Note: 1,7, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule (Wirtschaftswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Vorwort
Seit der Gründung der Europäischen Union wurden immer wieder neue Kriterien festgesetzt, die sich an den sozial-politischen Hintergründen sowie den wirtschaftlichen und finanziellen Strukturen der Mitgliedsländer und des Marktes orientieren. Dieser langjährige Prozess der Annäherung und institutioneller Zusammenarbeit liegt in der Beschließung von drei verschiedenen Verträgen "Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl" (EGKS, 1952), "Europäische Wirtschaftsgemeinschaft" (EWG, 1957) und der "Europäischen Atomgemeinschaft" (EAG, 1957) begründet.
Durch den Unionsvertrag von Maastricht (1992/1993) kamen zu den zuvor genannten drei "Säulen" zwei weitere hinzu, welche zum einen die "Außen- und Sicherheitspolitik" und zum anderen die "Innen- und Justizpolitik" umfassen.
In mehreren Beitrittsrunden hat sich die Europäische Union von 6 auf 15 Mitglieder vergrößert (Frankreich, Deutschland, Niederlande, Belgien, Luxemburg, Italien, Griechenland, Dänemark, Irland, Vereinigtes Königreich, Spanien, Portugal, Österreich, Finnland, und Schweden).
13 Staaten Europas wünschen nun der Europäischen Union in absehbarer Zeit beizutreten und dazuzugehören. Staaten des ehemaligen Ostblocks sind bereit auf ihre erst in junger Vergangenheit erlangten Hoheitsrechte zu verzichten, um am Wachstum und Wohlergehen der Europäischen Union teilzuhaben.
Der Weg in die Europäische Union ist lang und mühsam.
Die Beitritte werden nicht mit einem Schlag realisiert, sondern erfolgen in Etappen. Bei den Verhandlungen wird jedes beitrittswillige Land für sich genommen beurteilt. Die Erweiterung ist nicht nur für die Beitrittsländer sondern auch für die Europäische Union eine großeHerausforderung und Chance.
[...]
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Seit der Gründung der Europäischen Union wurden immer wieder neue Kriterien festgesetzt, die sich an den sozial-politischen Hintergründen sowie den wirtschaftlichen und finanziellen Strukturen der Mitgliedsländer und des Marktes orientieren. Dieser langjährige Prozess der Annäherung und institutioneller Zusammenarbeit liegt in der Beschließung von drei verschiedenen Verträgen "Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl" (EGKS, 1952), "Europäische Wirtschaftsgemeinschaft" (EWG, 1957) und der "Europäischen Atomgemeinschaft" (EAG, 1957) begründet.
Durch den Unionsvertrag von Maastricht (1992/1993) kamen zu den zuvor genannten drei "Säulen" zwei weitere hinzu, welche zum einen die "Außen- und Sicherheitspolitik" und zum anderen die "Innen- und Justizpolitik" umfassen.
In mehreren Beitrittsrunden hat sich die Europäische Union von 6 auf 15 Mitglieder vergrößert (Frankreich, Deutschland, Niederlande, Belgien, Luxemburg, Italien, Griechenland, Dänemark, Irland, Vereinigtes Königreich, Spanien, Portugal, Österreich, Finnland, und Schweden).
13 Staaten Europas wünschen nun der Europäischen Union in absehbarer Zeit beizutreten und dazuzugehören. Staaten des ehemaligen Ostblocks sind bereit auf ihre erst in junger Vergangenheit erlangten Hoheitsrechte zu verzichten, um am Wachstum und Wohlergehen der Europäischen Union teilzuhaben.
Der Weg in die Europäische Union ist lang und mühsam.
Die Beitritte werden nicht mit einem Schlag realisiert, sondern erfolgen in Etappen. Bei den Verhandlungen wird jedes beitrittswillige Land für sich genommen beurteilt. Die Erweiterung ist nicht nur für die Beitrittsländer sondern auch für die Europäische Union eine großeHerausforderung und Chance.
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