Obwohl die Sozialpolitik grundsätzlich in der Gestaltungshoheit der EU-Mitgliedsstaaten liegt, wirken Regelungen und Rechtsprechung der EU-Organe zunehmend auf die nationalen Sicherungssysteme. Dies zeigt die vorliegende IW-Position. So wurde etwa mit der Personenfreizügigkeit und der Unionsbürgerschaft das Aufenthaltsrecht immer weiter von der wirtschaftlichen Aktivität abgekoppelt somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass Menschen nur aufgrund der besseren Sozialleistungen in ein anderes Land wandern. Zudem führt die Ende 2012 in Kraft tretende Unisex-Richtlinie nicht nur zu einer Verteuerung der privaten, sondern möglicherweise auch der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine einheitliche europäische Sozialpolitik ist somit wenig nützlich zumal die Sozialschutzsysteme der EU-Mitgliedsstaaten zwischen 2000 und 2009 sich auch ohne eine vorgeschriebene Harmonisierung angenähert haben.