Ob hinaus oder herein: Es tut sich was im grenzüberschreitenden Umgründungsrecht. Mit dem neuen EU-Umgründungsgesetz werden erstmals alle drei Formen der grenzüberschreitenden Umgründung - Verschmelzung, Spaltung und Umwandlung - einheitlich geregelt.
Durch die Mobilitäts-RL (EU) 2019/2121 sollen grenzüberschreitende Umgründungen innerhalb der EU flexibler und die Rechtssicherheit durch die Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens verbessert werden. Die österreichische Umsetzung - das Gesellschaftsrechtliche Mobilitätsgesetz - trat mit 1.8.2023 in Kraft. Deren Kernstück: Das neue EU-Umgründungsgesetz.
Der vorliegende Kurzkommentar ist die erste vollständige Bearbeitung des neuen Gesetzes und bietet Ihnen somit einen detaillierten Überblick über die neue Rechtslage. Die Autor:innen führen unter der Herausgeberschaft der Gesellschaftsrechtsexperten RA Dr. Bernhard Rieder und OStA Dr. Matthias Potyka durch alle neuen Bestimmungen und die dazugehörigen Erläuterungen.
Die Neuerungen werden dabei besonders herausgearbeitet und auf ihre Praxisrelevanz untersucht. Diese betreffen insbesondere:
Missbrauchskontrolle (§ 21) bei allen drei grenzüberschreitenden UmgründungsartenUmwandlungsplan: zusätzliche Inhalte & Schriftform (§ 10)Offenlegungsvorschriften (§ 15)Stärkung des Schutzes der Arbeitnehmer:innen, Gläubiger:innen und Minderheitsgesellschafter:innen der beteiligten Gesellschaften
Durch die Mobilitäts-RL (EU) 2019/2121 sollen grenzüberschreitende Umgründungen innerhalb der EU flexibler und die Rechtssicherheit durch die Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens verbessert werden. Die österreichische Umsetzung - das Gesellschaftsrechtliche Mobilitätsgesetz - trat mit 1.8.2023 in Kraft. Deren Kernstück: Das neue EU-Umgründungsgesetz.
Der vorliegende Kurzkommentar ist die erste vollständige Bearbeitung des neuen Gesetzes und bietet Ihnen somit einen detaillierten Überblick über die neue Rechtslage. Die Autor:innen führen unter der Herausgeberschaft der Gesellschaftsrechtsexperten RA Dr. Bernhard Rieder und OStA Dr. Matthias Potyka durch alle neuen Bestimmungen und die dazugehörigen Erläuterungen.
Die Neuerungen werden dabei besonders herausgearbeitet und auf ihre Praxisrelevanz untersucht. Diese betreffen insbesondere:
Missbrauchskontrolle (§ 21) bei allen drei grenzüberschreitenden UmgründungsartenUmwandlungsplan: zusätzliche Inhalte & Schriftform (§ 10)Offenlegungsvorschriften (§ 15)Stärkung des Schutzes der Arbeitnehmer:innen, Gläubiger:innen und Minderheitsgesellschafter:innen der beteiligten Gesellschaften
"Mit diesem Gesetz sind viele alte Fragen geklärt und neue geschaffen worden, und der Kommentar bietet für den Praktikerinnen und den Praktiker einen exzellenten Einstieg, um sich mit der Materie zu beschäftigen bzw. als juristische Beraterin/als juristischer Berater solcher Umgründungen für seine Mandantinnen und Mandanten zur Seite zu stehen." (Anwbl - Österreichisches Anwaltsblatt Nr. 5/2024, Wolf-Georg Schärf)
"Die Kommentierung ist auf das Wesentliche konzentriert, verständlich und gut lesbar; Aufbau und Struktur folgen bei jedem Paragraphen dem gleichen Muster; die graphische Aufarbeitung ist übersichtlich. Dem Leser wird es im Ergebnis leicht gemacht, sich rasch einen Überblick zu verschaffen und zielgerichtet zu den relevanten Themen zu gelangen. (...) Das Investment lohnt sich allemal!" (RdW - Österreichisches Recht der Wirtschaft Nr. 4/2024, Gottfried Gassner)
"Besonders hervorzuheben ist die strukturierte Herangehensweise der Autoren, die den Leser durch die Bestimmungen des neuen Gesetzes führen. Besonderes Augenmerk wurde auf das Herausarbeiten von Unterschieden zwischen und Übereinstimmungen von bisheriger und neuer Rechtslage gelegt." (Nota Bene - Zeitschrift für das Notariat Nr. 185/2023)
"Die Kommentierung ist auf das Wesentliche konzentriert, verständlich und gut lesbar; Aufbau und Struktur folgen bei jedem Paragraphen dem gleichen Muster; die graphische Aufarbeitung ist übersichtlich. Dem Leser wird es im Ergebnis leicht gemacht, sich rasch einen Überblick zu verschaffen und zielgerichtet zu den relevanten Themen zu gelangen. (...) Das Investment lohnt sich allemal!" (RdW - Österreichisches Recht der Wirtschaft Nr. 4/2024, Gottfried Gassner)
"Besonders hervorzuheben ist die strukturierte Herangehensweise der Autoren, die den Leser durch die Bestimmungen des neuen Gesetzes führen. Besonderes Augenmerk wurde auf das Herausarbeiten von Unterschieden zwischen und Übereinstimmungen von bisheriger und neuer Rechtslage gelegt." (Nota Bene - Zeitschrift für das Notariat Nr. 185/2023)