Big Data gibt Anlass zu zahlreichen wettbewerbsrechtlichen Bedenken. Diese ergeben sich vor allem aus den erheblichen direkten, indirekten und "Learning-by-doing"-Netzwerkeffekten, die diese Branche kennzeichnen, aber auch aus der Fähigkeit der Big-Data-Firmen, florierende Märkte und entstehende Wettbewerbsbedrohungen zu "nowcasten", die sie in einem sehr frühen Stadium billig erwerben können. In dieser Arbeit werden zwei Ansätze zur Untersuchung dieses Themas verfolgt. Erstens wird durch die Untersuchung von zwei datengesteuerten Fusionen versucht, ein umfassendes Bild dieser Bedenken und der möglichen Anpassung der wettbewerbspolitischen Instrumente zu zeichnen. Zweitens wird die "Essential Facility Doctrine" auf die Big-Data-Branche angewandt. In diesem Teil wird argumentiert, dass die Pflicht, Zugang zu Daten zu gewähren, für bestimmte Big-Data-Marktsegmente eingeführt werden könnte, da die vier vom Europäischen Gerichtshof festgelegten Kriterien erfüllt werden können. Darüber hinaus soll in diesem Teil gezeigt werden, dass der Verkauf von Daten an nachgelagerte Wettbewerber unter Wohlfahrtsgesichtspunkten in bestimmten Fällen zu besseren wirtschaftlichen Ergebnissen führen könnte, insbesondere im Hinblick auf dynamische Effizienzgewinne. Schließlich teilt diese Arbeit die Überzeugung, dass diese Doktrin auch für eine gesamteuropäische Industriepolitik genutzt werden könnte.