Zum Werk:
Die 2. Auflage trägt dem Umstand Rechnung, dass das inzwischen durch die EuGVVO (VO (EG) Nr. 44/2001) ersetzt wurde. Zudem sind noch weitere Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften erlassen worden, die unmittelbar anwendbares Recht beinhalten und Regelungen für das Zivilverfahrensrecht enthalten. Um Kommentierungen dieser Rechtsakte ist der Kommentar nun wesentlich erweitert worden.
Im Einzelnen werden daher folgende EG-Verordnungen kommentiert:
- EuGVVO (VO (EG) Nr. 44/2001)
- EuEheVO (VO (EG) Nr. 1347/2000)
- EuBVO (VO (EG) Nr. 1348/2000)
- EuZVO (VO (EG) Nr. 1206/2001
Außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnungen gelten zum Teil die Regelungen des EuGVÜ. Entsprechende Hinweise finden sich in der laufenden Kommentierung. Darüber hinaus werden auch die zum Teil noch weiter gültigen völkerrechtlichen Verträge, wie z. B. das LugÜ, HZÜ und HBÜ nebst der einschlägigen Ausführungsgesetze kommentiert. In einem Anhang werden die einschlägigen Entscheidungen des EuGH chronologisch zusammengestellt.
Die 2. Auflage trägt dem Umstand Rechnung, dass das inzwischen durch die EuGVVO (VO (EG) Nr. 44/2001) ersetzt wurde. Zudem sind noch weitere Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften erlassen worden, die unmittelbar anwendbares Recht beinhalten und Regelungen für das Zivilverfahrensrecht enthalten. Um Kommentierungen dieser Rechtsakte ist der Kommentar nun wesentlich erweitert worden.
Im Einzelnen werden daher folgende EG-Verordnungen kommentiert:
- EuGVVO (VO (EG) Nr. 44/2001)
- EuEheVO (VO (EG) Nr. 1347/2000)
- EuBVO (VO (EG) Nr. 1348/2000)
- EuZVO (VO (EG) Nr. 1206/2001
Außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnungen gelten zum Teil die Regelungen des EuGVÜ. Entsprechende Hinweise finden sich in der laufenden Kommentierung. Darüber hinaus werden auch die zum Teil noch weiter gültigen völkerrechtlichen Verträge, wie z. B. das LugÜ, HZÜ und HBÜ nebst der einschlägigen Ausführungsgesetze kommentiert. In einem Anhang werden die einschlägigen Entscheidungen des EuGH chronologisch zusammengestellt.