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Das Werk kann helfen, EG-rechtswidriges Steuerrecht sowie günstigeres Gemeinschaftsrecht zu erkennen und durchzusetzen.
Das Buch enthält einleitend eine Abhandlung von Professor Siegbert Alber, Generalanwalt am EuGH a.D., über die Auswirkungen des Europäischen Rechts auf das mitgliedstaatliche Steuerrecht. Der Kern des Werkes besteht aus kommentierten EuGH-Entscheidungen zum Ertragsteuerrecht. Damit steht dem Nutzer eine handliche Zusammenstellung der einschlägigen Rechtsprechung zur Verfügung. Sachverhalt und Fallproblem der Entscheidungen werden aufbereitet und grafisch dargestellt. Tenor…mehr

Produktbeschreibung
Das Werk kann helfen, EG-rechtswidriges Steuerrecht sowie günstigeres Gemeinschaftsrecht zu erkennen und durchzusetzen.

Das Buch enthält einleitend eine Abhandlung von Professor Siegbert Alber, Generalanwalt am EuGH a.D., über die Auswirkungen des Europäischen Rechts auf das mitgliedstaatliche Steuerrecht. Der Kern des Werkes besteht aus kommentierten EuGH-Entscheidungen zum Ertragsteuerrecht. Damit steht dem Nutzer eine handliche Zusammenstellung der einschlägigen Rechtsprechung zur Verfügung. Sachverhalt und Fallproblem der Entscheidungen werden aufbereitet und grafisch dargestellt. Tenor und Gründe der Entscheidungen sowie die Schlussanträge der Generalanwälte sind wortgetreu wiedergegeben und damit zitierfähig. Anmerkungen helfen, die Auswirkungen der Entscheidungen zu erkennen. Abschließende Hinweise zu weiterführender Literatur bieten erste Anhaltspunkte für eine detaillierte Auseinandersetzung mit der jeweiligen Rechtssache.

Die relevanten Vorschriften des EG-Vertrags, ausgewählte EG-Richtlinien und eine Checkliste mit über 100 potenziell EG-rechtswidrigen Normen des deutschen Steuerrechts runden dieses Werkes ab.

Neu in der 2. Auflage:

- DIN A1-Poster 'Europarechtliche Thematiken der EuGH-Entscheidungen'.
- Prüfschema 'EG-Rechtswidrigkeit einer Steuernorm'.
- Neue EuGH-Entscheidungen (z.B. Marks Spencer, Cadbury Schweppes, Meilicke, Rewe Zentralfinanz) und EG-Richtlinien.
- Beratungspraktische Abhandlung 'Rechtsschutzmöglichkeiten bei EG-Rechtswidrigkeit staatlicher Eingriffe'.
Rezensionen
"Seitdem der EuGH als "Hüter der Verträge" das europäische Recht extensiv auslegt, hat er sich einen Kompetenzzuwachs verschafft, der auch die nationalen Steuerrechtsordnungen in ihren Grundlagen zu erschüttern droht (zur ständigen Ausweitung des Prüfungsmaßstabes in der Rechtsprechung des EuGH s. etwa Jahn, NJW 2008, 1788). Die zunehmende Einschränkung seines Gestaltungsspielraums mag dem deutschen Steuergesetzgeber nicht gefallen. Und selbst das BVerfG hat inzwischen nicht mehr i. S. Grundrechtsschutz das letzte Wort, versucht daher, unterspülte Deiche zu sichern (vgl. - allgemein - Papier, FAZ v. 3. 7. 2008, S. 8; und BVerfG, NJW 2008, 2325 zur Auslegung der Antidiskriminierungsrichtlinie).

Als nur ein Beispiel für den Einbruch des EU-Rechts in das deutsche Steuerrecht sei hier die Frage der grenzüberschreitenden Verlustverrechnung innerhalb der Gemeinschaft erwähnt, die den deutschen Steuergesetzgeber und die Rechtsprechung seit Jahrzehnten beschäftigt (eingehend hierzu Kaminski, in Korn, EStG, Erl. zu § 2a) und mit der Lidl-Entscheidung vom 21. 5. 2008 (EuZW 2008, 402) ihren (vorläufigen) Abschluss gefunden hat (s. hierzu Kessler/Eicke, IStR 2008, 581). Doch der geplagte deutsche Steuerzahler hat wenig Grund, dem EuGH gram zu sein, hat dieser doch ihm oft zu dem Recht verholfen, das ihm deutsche Gerichte verweigert haben oder erst nach seiner Anrufung gewähren konnten (s. etwa BFH, BeckRS 2008, 24003436; DStR 2008, 917 sowie BMF-Schr., DStR 2008, 1588; ferner Gosch, DStR 2007, 1895 [1897]). Insbesondere hat er es abgelehnt, sich dem vom BVerfG contra constitutionem entwickelten Gedanken von der fiskalischen Rücksichtnahme uneingeschränkt anzuschließen: Verdient nämlich für das BVerfG der Gesetzgeber um so größeren Schutz für die Vergangenheit, je größer die finanziellen Auswirkungen des festgestellten Grundrechtsverstoßes sind (vgl. nur BVerfG, NJW 2008, 1868 [1875]), macht der EuGH eine dahingehende, ausnahmsweise Verschonungsregelung auch von der Unklarheit der bisherigen Rechtslage abhängig (vgl. EuGH, NJW 2005, 2055 [2058], ferner Kokott/Henze, NJW 2006, 177 [183]); in der Regel steht jedoch die Rückwirkung eines EuGH-Urteils nicht einmal die Bestandskraft von Steuerbescheiden entgegen (de Weerth, DStR 2008, 1669).

Die Kenntnis der Steuerrechtsprechung des EuGH und ihrer Grundlagen ist unabdingbar für jeden Berater, Richter oder Steuerpflichtigen, der wissen will, wer letztlich im Steuerrecht (nicht immer, aber immer häufiger) das letzte Wort hat. Um sich nun diese Kenntnis rasch und zuverlässig zu verschaffen, bietet - für das Ertragsteuerrecht - das hier anzuzeigende, inzwischen in 2. Auflage erschienene Werk eine vorzügliche Quelle. Eingeleitet wird die Darstellung mit einer Übersicht von Alber über die Auswirkungen des europäischen Rechts auf das Steuerrecht der Mitgliedsstaaten, wobei u.a. auch das gerichtliche Verfahren und die Wirkungen der EuGH-Urteile angesprochen werden.

Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, wie etwa im BFH versucht wird, durch eine Methode der "geltungserhaltenden Reduktion nationaler Normen" diese vor dem Verdikt des EuGH durch eine "regelungskonservierende" Auslegung zu bewahren: Sie erfolgt "extra legem", "gesetzesübersteigend", bis "an die Grenze der Belastbarkeit der Contra-legem-Schranke" (vgl. Mitschke, FR 2008, 165 [173], m.w. Nachw.); das verstehe, wer will, aber das gewünschte Ergebnis bestimmt nun mal richterliche Methodenwahl. - In einem anschließenden Kapitel behandeln Eicker/Obser die "Rechtsschutzmöglichkeiten in Bezug auf EG-Rechtswidrigkeit" von Steuernormen, und dies in einer auch für den "Nicht-Spezialisten" verständlichen Form. Erörtert wird u.a. die "Geltendmachung einer EG-Rechtswidrigkeit", die Anwendung von Korrekturvorschriften und der zu wählende Rechtsweg. Hieran schließt sich als Schwerpunkt des Werkes die Wiedergabe der einschlägigen EuGH-Rechtsprechung an: Am Anfang steht die Darstellung des jeweiligen Sachverhalts, es folgen Vorlage- und Rechtsfrage und dann die Entscheidungen des EuGH samt zugehörigem Antrag des Generalanwalts, ergänzt u.a. durch vertiefende Anmerkungen und weiterführende Literaturhinweise. Den Abschluss bilden eine Übersicht über anhängige Verfahren und zahlreiche, für die Praxis unentbehrlichen Arbeitshilfen. Abgedruckt ist auch das einschlägige Gemeinschaftsrecht, ferner findet sich eine "Checkliste potentiell EG-rechtswidriger Normen des deutschen direkten Steuerrechts". Schon diese Hinweise dürften deutlich machen, dass die Autoren hier ein beispielhaftes, an den Bedürfnissen der Praxis orientiertes, unverzichtbares Standardwerk geschrieben haben." -- Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Bernd Sangmeister, München, NJW 2008, Heft 44, 3199
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