Antidiskriminierung ist eines der beherrschenden Themen der europäischen Integration. Die Arbeit setzt sich umfassend mit Auslegung und Wirkungsweise der Ermächtigungsgrundlage Art. 13 EG sowie der auf ihr beruhenden Richtlinie 2000/78/EG auseinander. Der Schwerpunkt der Erörterungen liegt dabei auf der Frage, inwieweit das in Deutschland etablierte Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften durch europarechtliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierungen aus Gründen der Religion, Weltanschauung oder der sexuellen Ausrichtung beeinflusst, ggf. eingeschränkt werden kann. Besonderes Augenmerk wird dabei auf Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie gelegt, welcher Rechtfertigungsmöglichkeiten zugunsten kirchlicher Anforderungen im Rahmen des Dienst- und Arbeitsrechtes ("Loyalitätsobliegenheiten") enthält. Deren Reichweite und Grenzen im Hinblick auf das Prinzip der "christlichen Dienstgemeinschaft" werden eingehend untersucht.