Die Arbeit beschäftigt sich mit dem Schutzstandard der EMRK und der EGMR-Rechtsprechung im Bereich Asyl. Ein wichtiges Instrument europäischer Asylpolitik ist die sog. Dublin II-Verordnung. Die unmenschlichen Bedingungen für Asylbewerber und Flüchtlinge an den EU-Außengrenzen und in Griechenland erfordern eine genaue Analyse des Dublin-Systems. Zuerst wird gezeigt, dass sich weder die EU noch die Mitgliedstaaten ihren Konventionsverpflichtungen entziehen können. Danach werden die europäische Asylpolitik und das Dublin-System erläutert. Problematisch sind v.a. die Gefahr des Refoulments, der Ausschluss vorläufigen Rechtsschutzes, die Trennung von Familien und die willkürliche Verhaftung von Asylbewerbern bei Dublin-Überstellungen. Die Untersuchung der EGMR-Rechtsprechung macht deutlich, dass insbesondere Art. 3, 5, 8 und 13 EMRK einen umfangreichen Schutz für Asylbewerber bieten, der im Rahmen der europäischen Asylpolitik beachtet werden muss. Die Analyse zeigt, dass die Dublin II-Verordnung in Recht und Praxis gegen die Konvention verstößt. Auch die Kommissionsvorschläge zur Neuregelung des Dublin-Systems genügen nur teilweise den Anforderungen der EMRK und der EGMR-Rechtsprechung.