Gesetz über Europäische Betriebsräte (Europäische Betriebsräte-Gesetz - EBRG)"Europäische Betriebsräte-Gesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2650), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 10. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5162) geändert worden ist"Inhalt:Erster Teil Allgemeine VorschriftenZweiter Teil Besonderes VerhandlungsgremiumDritter Teil Vereinbarungen über grenzübergreifende Unterrichtung und AnhörungVierter Teil Europäischer Betriebsrat kraft GesetzesErster Abschnitt Errichtung des Europäischen BetriebsratsZweiter Abschnitt Geschäftsführung des Europäischen BetriebsratsDritter Abschnitt MitwirkungsrechteVierter Abschnitt Änderung der Zusammensetzung, Übergang zu einer VereinbarungFünfter Teil Gemeinsame BestimmungenSechster Teil Bestehende VereinbarungenSiebter Teil Besondere Vorschriften, Straf- und Bußgeldvorschriften