Gegenstand der Untersuchung sind Fördermaßnahmen der EG und des Europarates zugunsten der europäischen audiovisuellen Medienindustrie und deren Vereinbarkeit mit dem Welthandelsrecht. Diese Fördermaßnahmen haben protektionistische Wirkungen, da sie nichteuropäische Werke auf dem europäischen Markt schlechter stellen als europäische Werke. Insoweit entsteht eine Kollision mit den Regelungen des Welthandelsrechts, welches ein generelles Diskriminierungsverbot vorsieht. Die bestehenden umfassenden Ausnahmeregelungen im GATS führen im Ergebnis noch zu einer Vereinbarkeit der Fördermaßnahmen mit dem Recht der WTO. Aufgrund des Liberalisierungsdrucks und einer zu erwartenden vollständigen Liberalisierung des GATS ist davon auszugehen, dass das Diskriminierungsverbot auch für alle noch ausgeschlossenen Wirtschaftssektoren Anwendung finden wird. In diesem Falle wären die Fördermaßnahmen mit dem Recht der WTO unvereinbar. In der Arbeit wird die Möglichkeit untersucht, ob die UNESCO-Konvention mit ihrer Rücksichtnahmepflicht auf kulturelle Aspekte die widerstreitenden Interessen in einen Ausgleich bringen könnte.