Noch im Jahre 1998 hat sich die Ukraine für die europäische Integration entschieden. Sie hat als Ziel ihrer Außenpolitik die Vollmitgliedschaft in der Europäischen Union proklamiert. Dabei würde sie gleichzeitig Mitglied bei der Europäischen Union mit supranationaler Rechtsnatur sein. Mit dieser Mitgliedschaft würde sie mit einigen Modifizierungen ihrer heute noch voller Souveränität rechnen müssen Es werden die Souveränität der Ukraine, die Rechtsnatur der EU sowie potenzielle Konsequenzen des Beitritts für die Souveränität der Ukraine besprochen. Die Beitrittsanforderungen vonseiten der EU, der Stand der europäischen Integration von der Seite der Ukraine und Vorschläge von der Seite der EU sowie aktuelle Aspekte der Zusammenarbeit der Ukraine mit der EU werden analysiert.