Der Deutsche Bund war als stabilisierendes System des
nachnapoleonischen Europas konzipiert worden. Um dies
im militärischen Bereich umzusetzen, wurde eine
Kriegsverfassung etabliert, die einerseits die Basis
für bundeseinheitliches militärisches Vorgehen im
Falle eines Angriffs auf das Bundesgebiet bieten und
andererseits den Souveränitätsgedanken der
Gliedstaaten berücksichtigen sollte. Insofern war die
Organisation des Bundesmilitärs ein äußerst komplexes
Konstrukt, dessen Wirksamkeit vom aufeinander
abgestimmten Handeln der Gliedstaaten, insbesondere
Österreich und Preußen, abhing. Da den zentralen
Gremien adäquate Instrumente der Exekutive fehlten,
konnte der ständige Wechsel der Parteiungen unter den
Gliedstaaten nur unzureichend vermieden werden, was
wiederum Aufstellung und Funktion des Bundesmilitärs
negativ beeinflussten. In der vorliegenden Abhandlung
werden die Auswirkungen der Krisen von 1830,
1840/1841 und 1848 auf die Militärorganisation des
Deutschen Bundes untersucht. Speziell geht es um die
Ausnutzung der genannten Krisensituationen durch die
zentralen Bundesgremien zur Überwindung des
Partikularismus im militärischen Sicherungssystem des
Deutschen Bundes.
nachnapoleonischen Europas konzipiert worden. Um dies
im militärischen Bereich umzusetzen, wurde eine
Kriegsverfassung etabliert, die einerseits die Basis
für bundeseinheitliches militärisches Vorgehen im
Falle eines Angriffs auf das Bundesgebiet bieten und
andererseits den Souveränitätsgedanken der
Gliedstaaten berücksichtigen sollte. Insofern war die
Organisation des Bundesmilitärs ein äußerst komplexes
Konstrukt, dessen Wirksamkeit vom aufeinander
abgestimmten Handeln der Gliedstaaten, insbesondere
Österreich und Preußen, abhing. Da den zentralen
Gremien adäquate Instrumente der Exekutive fehlten,
konnte der ständige Wechsel der Parteiungen unter den
Gliedstaaten nur unzureichend vermieden werden, was
wiederum Aufstellung und Funktion des Bundesmilitärs
negativ beeinflussten. In der vorliegenden Abhandlung
werden die Auswirkungen der Krisen von 1830,
1840/1841 und 1848 auf die Militärorganisation des
Deutschen Bundes untersucht. Speziell geht es um die
Ausnutzung der genannten Krisensituationen durch die
zentralen Bundesgremien zur Überwindung des
Partikularismus im militärischen Sicherungssystem des
Deutschen Bundes.