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Zum Werk Der Bürger kann sich nicht nur auf die Gewährleistungen der im Grundgesetz geregelten Grundrechte berufen. Vielmehr gelten für ihn auch die Menschenrechte, die in der Europäischen Menschenrechtskonvention enthalten sind. Sie waren für die Rechtswirklichkeit in der Bundesrepublik Deutschland bislang von nicht allzu großer Bedeutung. Nachdem aber die Kompetenzen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte deutlich zugenommen haben, entwickelt sich der Gerichtshof zunehmend zu einer Instanz, die auch noch nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts angerufen werden und die…mehr

Produktbeschreibung
Zum Werk
Der Bürger kann sich nicht nur auf die Gewährleistungen der im Grundgesetz geregelten Grundrechte berufen. Vielmehr gelten für ihn auch die Menschenrechte, die in der Europäischen Menschenrechtskonvention enthalten sind. Sie waren für die Rechtswirklichkeit in der Bundesrepublik Deutschland bislang von nicht allzu großer Bedeutung.
Nachdem aber die Kompetenzen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte deutlich zugenommen haben, entwickelt sich der Gerichtshof zunehmend zu einer Instanz, die auch noch nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts angerufen werden und die seine Rechtsprechung einer erneuten Überprüfung unterziehen kann.
Das Werk trägt der zunehmenden Bedeutung der europäischen Menschenrechte in der juristischen Ausbildung und in der Rechtspraxis Rechnung. Es behandelt Entwicklung und Dogmatik der europäischen Menschenrechte, stellt die einzelnen Menschenrechte, ihren Schutzbereich sowie ihre Beschränkungen dar und beschreibt das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Vorteile auf einen Blick
kompakte Darstellung der Menschenrechte und des Verfahrensrechts vor dem EGMR umfassende Auswertung der Rechtsprechung des Gerichtshofs einheitlicher, systematisch überzeugender Aufbau der Darstellung
Zielgruppe
Für Studierende, Referendare, Rechtsanwälte, Staatsrechtslehrer.
Autorenporträt
Dr. iur, Dr. rer. soc. oec. Christoph Grabenwarter ist seit 2008 Universitätsprofessor für Öffentliches Recht, Wirtschaftsrecht und Völkerrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien und Vorstand des Instituts für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht. Davor war er als Universitätsassistent an der Universität Wien, als Gastprofessor an der Universität Linz sowie jeweils als Universitätsprofessor an den Universitäten Bonn und Graz tätig. Seit 2005 ist Christoph Grabenwarter Mitglied des Verfassungsgerichtshofes in Wien. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen auf den Gebieten des Europäischen Verfassungs-und Verwaltungsrechts, des Europäischen und Internationalen Menschenrechtsschutzes, der Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit und des Staatskirchenrechts.

Katharina Pabel absolvierte ihr rechtswissenschaftliches Studium an der Universität Bonn und legte in Deutschland das erste und nach dem Rechtsreferendariat das zweite juristische Staatsexamen ab. Anschließend war s

ie als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Kirchenrechtlichen Institut der Universität Bonn beschäftigt. 2002 wechselte sie als Universitätsassistentin an die Universität Graz, 2006 in derselben Funktion an die Wirtschaftsuniversität Wien. 2009 habilitierte sie dort und es wurde ihr die Lehrbefugnis für die Fächer Öffentliches Recht, Rechtsvergleichung und Staatskirchenrecht verliehen. Das Habilitationsvorhaben wurde vom FWF mit einem Charlotte-Bühler-Habilitationsstipendium gefördert.