Die vorliegende Arbeit befasst sich mit den grundrechtlichen Risiken der Verletzung eines von der EMRK garantierten Rechts durch den Europäischen Haftbefehl. Der europäische Strafgesetzgeber unterliegt einer eigenständigen Grundrechtsbindung, die sich derzeit in einer Verpflichtung zur Unterlassung von Grundrechtsverletzungen erschöpft. Er ist nicht verpflichtet, möglichen Grundrechtsverletzungen durch gesetzgeberische Maßnahmen vorzubeugen, auch dann nicht, wenn umsetzungsbedürftige Sekundärrechtsakte Eingriffe in Grundrechte erlauben.
Die Autorin schlägt daher ein Alternativkonzept grundrechtlicher Arbeitsteilung vor. Danach müssen
1. EU-Strafrechtsakte
2. grundrechtssichernde Maßnahmen vorsehen,
3. um Risiken der Grundrechtsverletzung zu minimieren.
Nicht ausreichend ist demgegenüber der bloße Verweis auf die nationale Umsetzungsgesetzgebung.
Die Autorin schlägt daher ein Alternativkonzept grundrechtlicher Arbeitsteilung vor. Danach müssen
1. EU-Strafrechtsakte
2. grundrechtssichernde Maßnahmen vorsehen,
3. um Risiken der Grundrechtsverletzung zu minimieren.
Nicht ausreichend ist demgegenüber der bloße Verweis auf die nationale Umsetzungsgesetzgebung.
"Schallmoser ist es ausgezeichnet gelungen, die Probleme, die mit dem Rahmenbeschluss des Europäischen Haftbefehls verbunden sind, zu analysieren. Scharfsinnig und profund wird ihr "Alternativkonzept grundrechtlicher Arbeitsteilung" entwickelt und dem Leser präsentiert. Die Arbeit kann jedem, der sich für die Thematik interessiert, empfohlen werden." (ÖJZ - Österr. Juristenzeitung Nr. 14-15/2013, Elisabeth Köck)
"Die fundierte Aufarbeitung des Themas, die verfassungs- und europarechtliche Quellen gleichermaßen einbezieht wie strafrechtliche, der umfassende Anmerkungsapparat, welcher den Haupttextfluss entlastet, sowie die klare Sprache machen die Arbeit durchgängig zu einer äußerst ansprechenden und spannenden Lektüre für jede/n an der Problematik Interessierte/n." (JSt Nr. 6/2014, Ingrid Mitgutsch)
"Die fundierte Aufarbeitung des Themas, die verfassungs- und europarechtliche Quellen gleichermaßen einbezieht wie strafrechtliche, der umfassende Anmerkungsapparat, welcher den Haupttextfluss entlastet, sowie die klare Sprache machen die Arbeit durchgängig zu einer äußerst ansprechenden und spannenden Lektüre für jede/n an der Problematik Interessierte/n." (JSt Nr. 6/2014, Ingrid Mitgutsch)