Mit der Globalisierung und dem immer stärker zusammenwachsenden Wirtschafts- und Rechtsraum in der Europäischen Union steigt auch die Gefahr von Parallelverfahren bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten. Gabriel Lipps untersucht die Regelungen der Brüssel Ia-VO zur Reaktion auf dieses Phänomen. Dabei geht er insbesondere auf die Problematik der Torpedoklagen ein und setzt einen Schwerpunkt bei der Regelung des Art. 31 Abs. 2-4 Brüssel Ia-VO. Diese tritt neben das grundlegende Prioritätsprinzip und legt den Vorrang des über eine ausschließliche Gerichtsstandsvereinbarung bestimmten Gerichtsstandes fest. Er leuchtet Möglichkeiten aus, diese Regelung de lege lata im Wege der Analogie auszuweiten und de lege ferenda durch Einführung eines Individualrechtsbehelfs zum Europäischen Gerichtshof zu ergänzen.