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Europäischer Verwaltungsrechtsschutz

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Verwaltungshandeln ist heute in weiten Teilen europäisch. Wird die nationale Verwaltung tätig oder handeln die Behörden der EU unmittelbar hoheitlich gegenüber dem Einzelnen, müssen sie die Vorgaben des europäischen Gemeinschaftsrechts und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) beachten. Sucht der Einzelne gerichtlichen Rechtsschutz gegenüber hoheitlicher Gewalt, kann er, je nach Fall, die nationalen Verwaltungsgerichte anrufen, die weitgehenden prozessualen Einflüssen des EG-Rechts und der EMRK unterliegen; er kann sich unmittelbar an die Gerichte der EU wenden oder Rechtss...