Ab dem 21. Oktober 2005 gilt in den EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme Dänemarks die neue EG-Verordnung über einen Vollstreckungstitel über unbestrittene Forderungen. Vollstreckungstitel über Geldforderungen, die vom Schuldner anerkannt oder nicht bestritten worden sind, können nach der Verordnung ohne vorgeschaltete Vollstreckbarerklärung in den EU-Mitgliedstaaten vollstreckt werden. Als Europäische Vollstreckungstitel kommen neben Versäumnisurteilen insbesondere auch Vollstreckungsbescheide, Anerkenntnisurteile sowie Prozessvergleiche in Frage. Darüber hinaus erfasst die Verordnung auch die Urkunden der Notare und Jugendämter. Die vorliegende Broschüre enthält alle Informationen zum Anwendungsbereich, zu den Voraussetzungen und zum Verfahren für den Europäischen Vollstreckungstitel.
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