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Die Beratungspraxis freut sich: Bei der Überwindung der Wirtschaftskrise, als Rettungsanker für in Not geratene Unternehmen oder bei der Förderung innovativer Technologien erleben Beihilfen als Mittel staatlicher Wirtschaftssteuerung eine Renaissance - und folglich die damit verbundenen Rechtsprobleme: Wer wird eigentlich aus welchem Grunde wo und wie gefördert, wann wandelt sich staatlicher Steuerungswille in eine anfechtbare Entscheidungspraxis, wer kann gegen wen wo klagen?Der neue Großkommentar zum Europäischen Beihilfenrecht gibt Antworten aus einer Hand. In mehr als 30 Bereichen - von…mehr

Produktbeschreibung
Die Beratungspraxis freut sich: Bei der Überwindung der Wirtschaftskrise, als Rettungsanker für in Not geratene Unternehmen oder bei der Förderung innovativer Technologien erleben Beihilfen als Mittel staatlicher Wirtschaftssteuerung eine Renaissance - und folglich die damit verbundenen Rechtsprobleme: Wer wird eigentlich aus welchem Grunde wo und wie gefördert, wann wandelt sich staatlicher Steuerungswille in eine anfechtbare Entscheidungspraxis, wer kann gegen wen wo klagen?Der neue Großkommentar zum Europäischen Beihilfenrecht gibt Antworten aus einer Hand. In mehr als 30 Bereichen - von Agrar bis Verkehr - werden minutiös alle wichtigen Detailfragen des Beihilfenrechts exakt vermessen. Die methodenbewussten und einer tiefgegründeten Dogmatik verpflichteten Kommentierungen führen den Anwender hin zu neuen, der geänderten Subventionspraxis geschuldeten Argumentationslinien.Über 60 - seit langer Zeit mit der Materie vertraute - Autorinnen und Autoren aus Anwaltschaft, europäischen und nationalen Behörden sowie der Wissenschaft leisten eine sorgfältige Analyse und kritische Diskussion der für das Beihilfenrecht maßgeblichen Entscheidungspraxis der Europäischen Kommission wie der Rechtsprechung der europäischen Gerichte. Souverän im Umgang mit den möglichen Argumentationsmustern legt der Großkommentar ein besonderes Augenmerk auf integrierte Argumentationshilfen und deren Ableitungen für die konkrete Prozessgestaltung. Diese bilden - neben der nationalen Beihilfenpraxis - auch den Kern der vorgestellten Länderberichte, so dass sich eine lückenlose Rechtsschutzkette vom ersten nationalen Widerspruch bis zur Klage vor dem EuGH nachvollziehen lässt. Als echter Großkommentar richtet sich der "Birnstiel/Bungenberg/Heinrich" mit seinen in editorischer Sorgfalt eng verzahnten Kommentierungen des europäischen Primär- wie Sekundärrecht an den Bedürfnissen der Rechtspraxis aus, ohne seinen hohen wissenschaftlichen Anspruch zu verlieren.Die Regelungen:Art. 106 bis 108 AEUVAllgemeine Gruppenfreistellungsverordnung VO (EG) Nr. 800/08Beihilfenverfahrensordnung VO (EG) Nr. 659/1999Durchführungsverordnung zu VO (EG) Nr. 659/1999Die Bereiche:Darlehen und Bürgschaften, Grundstücksverkäufe der Öffentlichen Hand, Privatisierung öffentlicher Unternehmen, Kapitalzuführungen, Ermäßigung von Steuern und Abgaben, Investitionen in Infrastruktureinrichtungen, Leistungen der Daseinsvorsorge, Krankenhausfinanzierung, Banken und Sparkassen, Emissionshandel, Exportkreditversicherung, Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen, Beihilfen für benachteiligte und behinderte Arbeitgeber, Risikokapitalbeihilfen, Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation, Umweltschutzbeihilfen, Beihilfen für kleine und mittlere Unternehmen, Ausbildungsbeihilfen, Filmwirtschaft, Informations- und Kommunikationstechnologie (Breitbandausbau), Öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Postsektor, Schiffbau, Stahl, Kultur- und Sportbeihilfen, Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur, Verkehr(Öffentlicher Personenverkehr, Luftverkehr, See- und Güterverkehr), Steinkohlebergbau