Der EG-Vertrag garantiert den freien Wirtschhaftsverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Hiervon profitieren Sicherungsrechte bislang nicht, weil das geltende internationale Privatrecht einen grenzüberschreitenden Verkehr mit Sicherungsrechten erschwert oder vereitelt.
Der Autor untersucht, in welcher Weise Sachrecht und Kollisionsrecht umzugestalten sind, um Sicherungsrechten an Sachen und Forderungen innerhalb der EU diejenige Freizügigkeit zu verschaffen, die ihnen aufgrund der Verkehrsfreiheiten des EG-Vertrages zusteht.
Der Autor untersucht, in welcher Weise Sachrecht und Kollisionsrecht umzugestalten sind, um Sicherungsrechten an Sachen und Forderungen innerhalb der EU diejenige Freizügigkeit zu verschaffen, die ihnen aufgrund der Verkehrsfreiheiten des EG-Vertrages zusteht.