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Das Buch bietet eine Einführung in die juristische Disziplin der Rechtsvergleichung, wobei großer Wert auf die Methode gelegt wird. Eingehend werden die Privatrechtssysteme von Frankreich, Italien, England, Spanien, Deutschland und Österreich behandelt. Dabei wurde großer Wert auf den Aufbau der Gerichtsbarkeit gelegt. Der kanadischen Rechtsordnung als weltweit bedeutsamstes Beispiel zweier unterschiedlicher sich gegenseitig befruchtender Rechtsordnungen in einem Staate wurde erhöhe Aufmerksamkeit geschenkt. Auch das islamische Recht, das Recht der fernöstlichen Staaten, der Mixed Legal…mehr

Produktbeschreibung
Das Buch bietet eine Einführung in die juristische Disziplin der Rechtsvergleichung, wobei großer Wert auf die Methode gelegt wird. Eingehend werden die Privatrechtssysteme von Frankreich, Italien, England, Spanien, Deutschland und Österreich behandelt. Dabei wurde großer Wert auf den Aufbau der Gerichtsbarkeit gelegt. Der kanadischen Rechtsordnung als weltweit bedeutsamstes Beispiel zweier unterschiedlicher sich gegenseitig befruchtender Rechtsordnungen in einem Staate wurde erhöhe Aufmerksamkeit geschenkt. Auch das islamische Recht, das Recht der fernöstlichen Staaten, der Mixed Legal Systems der Niederlande und Schwedens, der USA und Lateinamerikas findet Berücksichtigung. Anhand des Eigentumsrechtes, der Vertragsschließung und des deliktischen Schadenersatzes wird die Tätigkeit des Rechtsvergleichers verdeutlicht. Abschließend wird der große Problemkreis der europäischen Privatrechtsvereinheitlichung behandelt.
Autorenporträt
Der Autor: J. Michael Rainer ist ordentlicher Professor für modernes Privatrecht und Römisches Recht an der Universität Salzburg sowie Jean-Monnet-Professor für europäisches Privatrecht. Er ist insbesondere im Rahmen der europäischen Rechtsvereinheitlichung tätig.
Rezensionen
«Positiv hervorzuheben ist, dass im Vergleich zu sonstigen Werken zur Rechtsvergleichung relativ ausführlich auf das Zivilprozessrecht der verschiedenen Staaten eingegangen wird. Dieser Punkt ist bei Auslandsprozessen in der Praxis von entscheidender Bedeutung.» (Prof. Dr. Joachim Gruber D.E.A., Jura)