Das Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon hat auch für das europäische Strafrecht erhebliche Änderungen mit sich gebracht: Der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung wurde zum zentralen Strukturprinzip erhoben und die Kompetenzen der EU zur Strafrechtsharmonisierung erheblich erweitert. Zudem soll nach überwiegender Ansicht die EU nunmehr auch erstmals zur Schaffung echten supranationalen Strafrechts ermächtigt sein. Den Gegenpol zu dieser zunehmenden Supranationalisierung des Strafrechts bildet – zumindest aus deutscher Sicht – die Rechtsprechung das BVerfG, das in seinem Lissabon-Urteil versucht, diesem deutlich erweiterten Handlungsspielraum der EU Grenzen zu ziehen. Der vorliegende Band will Wege aufzeigen, wie dieses Spannungsfeld zwischen Europäisierung und Bewahrung einzelstaatlicher Souveränität in dem besonders sensiblen Bereich des Strafrechts gelöst oder zumindest entschärft werden kann. Ziel muss es sein, die mit der Erweiterung der strafrechtlichen Kompetenzen der EU verbundenen Risiken zu bewältigen und die sich eröffnenden Chancen zu nutzen. Die Beiträge sind überwiegend aus dem IV. Kolloquium des Instituts für Kriminalwissenschaften der Georg-August-Universität Göttingen (2. Juli 2010) hervorgegangen, wurden z.T. aber auch exklusiv für diesen Band erstellt.