Ziel der Umwelthaftungsrichtlinie 2004/35/EG ist die Schaffung eines einheitlichen Ordnungsrahmens zur Vermeidung und Sanierung von reinen Umweltschäden. Damit will die Europäische Gemeinschaft der fortschreitenden Umweltzerstörung und dem damit einhergehenden Verlust an biologischer Vielfalt entgegentreten. Bei der Richtlinie handelt es sich um eine umfassende Haftungsregelung, die das öffentlich-rechtliche Verursacherprinzip mit dem Grundsatz der Naturalrestitution verbindet. Die Arbeit untersucht, auf welche Weise die Richtlinie zur Verwirklichung der Zielsetzungen des Ökosystem- und Diversitätsschutzes beiträgt. Bei der Analyse des Haftungssystems kommt der Bestimmung des Haftungsobjekts, des sogenannten "ökologischen Schadens", besondere Bedeutung zu. Außerdem wird erörtert, ob das Sanierungskonzept der Richtlinie einen angemessenen Ausgleich für die Verletzung der ökologischen Interessen zu schaffen vermag. Schließlich geht die Arbeit der Frage nach, inwieweit die Gemeinschaft ihren langjährig geäußerten Willen, dem Verursacherprinzip in der praktischen Durchführung der Umweltpolitik zu mehr Gewicht zu verhelfen, mittels der Umwelthaftungsrichtlinie tatsächlich umgesetzt hat.