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Der Reformvertrag von Lissabon bildet die neue rechtliche Grundlage der Europäischen Union. Dieses Regelwerk bringt wichtige Änderungen und muss nun in der Praxis umgesetzt werden. Der Handkommentar bietet eine aktuelle Gesamtdarstellung des Europäischen Primärrechts. Er erläutert Artikel für Artikel den Vertrag über die Europäische Union (EUV) und den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) Schwerpunkte der Kommentierung sind die wesentlichen Neuregelungen im Unionsrecht und die Integrationsfortschritte durch den Lissabon-Vertrag, also die Änderungen im institutionellen…mehr

Produktbeschreibung
Der Reformvertrag von Lissabon bildet die neue rechtliche Grundlage der Europäischen Union. Dieses Regelwerk bringt wichtige Änderungen und muss nun in der Praxis umgesetzt werden.
Der Handkommentar bietet eine aktuelle Gesamtdarstellung des Europäischen Primärrechts. Er erläutert Artikel für Artikel
den Vertrag über die Europäische Union (EUV) und
den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) Schwerpunkte der Kommentierung sind die wesentlichen Neuregelungen im Unionsrecht und die Integrationsfortschritte durch den Lissabon-Vertrag, also
die Änderungen im institutionellen Bereich
die Reform der Entscheidungsverfahren
die neue Kompetenzordnung und das Subsidiaritätsprinzip
die geänderten Vertragsbestimmungen im Bereich der Unionspolitiken
Ein wichtiger Bestandteil des Unionsrechts ist die Grundrechtecharta , die nun Rechtsverbindlichkeit erlangt hat. Daher werden die Normen der Charta vollständig für die Anwendung in der Rechtspraxis interpretiert. Der besondereVorteil: Durch die neu entbrannte Kernenergiedebatte hat Euratom-Vertrag wieder an Bedeutung gewonnen. Deshalb enthält der Kommentar auch eine Einführung zum Europäischen Nuklearrecht . Topaktuell : Vor dem Hintergrund der Euro-Krise wird der neue Rechtsrahmen der Währungsunion ausführlich erläutert und kritisch gewürdigt. Der Kommentar berücksichtigt bereits das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Euro-Rettungsschirm .
Der Kommentar erläutert die Grundlagen, die Regelungsstrukturen und die Systematik des neuen Unionsrechts. Er berücksichtigt auch schon die ersten Erfahrungen bei der Umsetzung des Lissabon-Vertrages. Das Werk ist daher eine unverzichtbare Informationsquelle für jeden Wissenschaftler und Praktiker des Europarechts, für Rechtsanwälte, Richter, Verwaltungsjuristen, aber auch für Referendare und Studenten.
Rezensionen

Frankfurter Allgemeine Zeitung - Rezension
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 10.04.2012

Notwendige Grenzziehung
Was erlaubt, was verbietet das Europarecht?

Der fortschreitende Prozess der europäischen Integration hat auch zu einer enormen Ausdehnung und Verdichtung des Europarechts geführt, das in das nationale Recht der Mitgliedstaaten der Europäischen Union intensiv ausstrahlt und dieses mehr und mehr überformt. Die Rechtspraxis ist daher auf kompakte und zuverlässige Information über den Bedeutungsgehalt der immer zahlreicher werdenden europarechtlichen Vorgaben angewiesen. Dieses Bedürfnis hat die Anzahl der Kommentare zum Recht der Europäischen Union in den vergangenen Jahren anwachsen lassen. Der hier vorliegende neue Handkommentar befriedigt das Informationsbedürfnis in angemessener Weise, indem er die Gesamtheit der Rechtsgrundlagen der Union knapp und präzise und doch zugleich wissenschaftlich hinreichend vertieft analysiert.

Die Herausgeber geben im Vorwort ihrer Überzeugung Ausdruck, dass der Vertrag von Lissabon "die tiefgreifendste Änderung des Europarechts in der sechzigjährigen Entwicklung der europäischen Integration" darstellt. "Lissabon sollte und hat möglichst viel vom Verfassungsvertrag gerettet." Von einem völkerrechtlichen Gründungsvertrag einer internationalen Organisation hätten sich die Verträge fortentwickelt zur Verfassung eines Gebildes sui generis. Das Geheimnis des trotz aller Krisen und Kritik unbestreitbaren großen Erfolges der europäischen Integration liege gerade in dieser Eigenart der Union begründet, die trotz aller föderalen Züge "gerade nicht auf einen europäischen Bundesstaat zusteuert".

Dieser Deutung und Grenzziehung bleiben auch die Kommentatoren treu und beharren zugleich mit Recht auf der Normativität des Europarechts, die sich gerade in der Krise bewähren und gegen angebliche politische Notwendigkeiten behaupten muss. So verdeutlicht etwa für Professor Dr. Michael Rodi der Haftungsausschluss zwischen den Mitgliedstaaten sowie der Union und den Mitgliedstaaten nach Artikel 125 AEUV neben der äußerst restriktiven Regelung über die Gewährung von finanziellem Beistand gemäß Artikel 122 Abs. 2 AEUV in besonderer Weise die fehlende Staatlichkeit der Union, die sich gerade auch in dem Fehlen eines für Bundesstaaten typischen Finanzausgleichs widerspiegelt. Durch den sogenannten "Euro-Rettungsschirm" sei - getrieben durch die Kraft des Faktischen sowie vermeintliche und wirkliche politische Sachzwänge - "der Rubikon hin zu einer ,Transferunion' überschritten" worden. Rechtlich sei der gewählte Weg auf der Basis der bestehenden Verträge jedoch nicht gangbar gewesen. Einen freiwilligen Austritt aus der Währungsunion hält Rodi unter Rückgriff auf die allgemeinen völkerrechtlichen Regeln über die clausula rebus sic stantibus für zulässig, einen zwangsweisen Ausschluss mangels vertraglicher Rechtsgrundlage dagegen nicht; Artikel 126 AEUV stelle ein abschließendes Regelungsregime für Defizitsünder dar.

Damit die aktuelle Finanz- und Euro-Krise nicht zu einer Existenzkrise für die Europäische Union wird, muss die Union ihr Selbstverständnis als Rechtsgemeinschaft bekräftigen. Die Einhaltung des Rechts als Ausdruck geronnener praktischer Vernunft könnte die Union und ihre Mitgliedstaaten zugleich vor der Übernahme finanzieller Verpflichtungen bewahren, die sie überfordern müssen.

Auf der Einhaltung des Europarechts zu bestehen und es nicht funktionalistisch zu reduzieren ist daher wahrhaft "europafreundlich". Den Rahmen, den das Europarecht dem Integrationsprozess setzt, präzise markiert und auf der Einhaltung der sich daraus ergebenden rechtlichen Grenzen bestanden zu haben, reicht den Autoren dieses empfehlenswerten Kommentars zur Ehre. Denn nichts anderes als das Recht zu erkennen und zur Geltung zu bringen ist die politisch unbequeme Aufgabe der Juristen.

CHRISTIAN HILLGRUBER

Christoph Vedder/Wolff Heintschel von Heinegg: Europäisches Unionsrecht. EUV/AEUV/Grundrechte-Charta. Handkommentar. Nomos Verlag, Baden-Baden 2012. 1394 S., 118,- [Euro].

Alle Rechte vorbehalten. © F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main
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Perlentaucher-Notiz zur F.A.Z.-Rezension

Viel Lob hat der Rechtswissenschaftler Christian Hillgruber für den Handkommentar zum Europäischen Unionsrecht von Christoph Vedder und Wolff Heintschel von Heinegg, die, wie der Rezensent in gemessenen Worten darlegt, dem Bedürfnis nach nötiger Information und kurzer und genauer Darlegung geltenden Rechts gepaart mit dem Wunsch nach Wissenschaftlichkeit adäquat Rechnung tragen. Dabei ist es Hillgruber insbesondere wichtig, dass die Autoren bei ihrer Auffassung einer "Europäischen Union bleiben, die eben kein "europäischer Bundesstaat" werden will. "Empfehlenswert" lautet das uneingeschränkte Lob Hillgrubers.

© Perlentaucher Medien GmbH