Die Grundsätze des EG-Verwaltungsverfahrens sind zentraler Bestandteil der Gemeinschaftsverfassung. Noch weitgehend ungeklärt ist, ob diese Grundsätze nicht nur der Rechtsstaatlichkeit, sondern auch dem Demokratieprinzip zuzuordnen sind und welche Bedeutung ihnen im Zusammenhang mit der Legitimation der europäischen Mehrebenen-Verwaltung zukommt.
Hanns Peter Nehl untersucht zunächst die rechtsstaatlich lückenhaft geregelten administrativen Mehrebenen-Strukturen der EG/EU anhand der »mehrstufigen« Verwaltungsverfahren, ordnet die Verfahrensgrundsätze und die verwaltungsverfahrensrechtliche Partizipation in den Kontext der Rechtsstaatlichkeit und Demokratie ein und erörtert ihre konstitutionellen Grundfunktionen. Seine politikübergreifende Analyse der Rechtsprechung zu verschiedenen Grundrechten und Grundsätzen des EG-Verwaltungsverfahrens (Akteneinsichtsrecht und Recht auf Zugang zu Dokumenten, rechtliches Gehör, Sorgfalts- und Untersuchungsgrundsatz, Grundsatz angemessenerVerfahrensdauer, Begründungspflicht) verdeutlicht, daß der Rechtsschutzfunktion dieser Grundsätze sowohl im Verwaltungsverfahren als auch im Gerichtsverfahren besonderes Gewicht zukommt. Die Verfahrensgrundsätze sichern damit die rechtsstaatliche Legitimität der Mehrebenen-Entscheidungsstrukturen der EG/EU, enthalten aber, was bislang unterschätzt wurde, auch ein Potential für eine demokratische Legitimation »supranationalen Regierens«.
Der Verfasser befürwortet abschließend die generelle Anwendbarkeit der EG-Verfahrensgrundsätze in »mehrstufigen« Entscheidungsprozessen der EG/EU, auch soweit deren nationaler Teil betroffen ist.
Hanns Peter Nehl untersucht zunächst die rechtsstaatlich lückenhaft geregelten administrativen Mehrebenen-Strukturen der EG/EU anhand der »mehrstufigen« Verwaltungsverfahren, ordnet die Verfahrensgrundsätze und die verwaltungsverfahrensrechtliche Partizipation in den Kontext der Rechtsstaatlichkeit und Demokratie ein und erörtert ihre konstitutionellen Grundfunktionen. Seine politikübergreifende Analyse der Rechtsprechung zu verschiedenen Grundrechten und Grundsätzen des EG-Verwaltungsverfahrens (Akteneinsichtsrecht und Recht auf Zugang zu Dokumenten, rechtliches Gehör, Sorgfalts- und Untersuchungsgrundsatz, Grundsatz angemessenerVerfahrensdauer, Begründungspflicht) verdeutlicht, daß der Rechtsschutzfunktion dieser Grundsätze sowohl im Verwaltungsverfahren als auch im Gerichtsverfahren besonderes Gewicht zukommt. Die Verfahrensgrundsätze sichern damit die rechtsstaatliche Legitimität der Mehrebenen-Entscheidungsstrukturen der EG/EU, enthalten aber, was bislang unterschätzt wurde, auch ein Potential für eine demokratische Legitimation »supranationalen Regierens«.
Der Verfasser befürwortet abschließend die generelle Anwendbarkeit der EG-Verfahrensgrundsätze in »mehrstufigen« Entscheidungsprozessen der EG/EU, auch soweit deren nationaler Teil betroffen ist.