Der führende Kommentar zum Europäischen Zivilprozessrecht wurde für die 7. Auflage weitgehend neu geschrieben. Grundlage der Erläuterungen ist nicht mehr - wie in den Vorauflagen - das EuGVÜ, sondern die an seine Stelle tretende EG-Gerichtsstands- und Vollstreckungsverordnung Nr. 44/2001 (EuGVO). Sie gilt ab 1. März 2002 und reformiert das Europäische Zivilprozessrecht in mehreren zentralen Fragen und vielen Details. Die Schwerpunkte der zahlreichen Neuerungen, die diese Auflage kennzeichnen, bilden der revidierte Gerichtsstand des Erfüllungsortes, die in einem eigenen Abschnitt kodifizierten Gerichtsstände für Arbeitsverträge, die erstmals gegebene Definition der Rechtshängigkeit sowie der vom EuGH präzisierte einstweilige Rechtsschutz. Hinzu kommen bedeutsame Veränderungen im Recht der Anerkennungshindernisse und des Verfahrens der Vollstreckbarerklärung.
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