Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Europäische Union, Note: 2,0, Ludwig-Maximilians-Universität München (Geschwister-Scholl-Institut), Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit setzt sich mit der Europäisierung der seit 1993 im Grundgesetz in Art. 16a Abs. 2 verankerten, Drittstaatenregelung auseinander. In Hinblick auf Klaus Dieter Wolfs Theorie der Neuen Staatsräson wird hierbei der Frage nachgegangen, inwiefern die Bundesregierung unter Gerhard Schröder die zwischenstaatliche Ebene der Europäischen Union genutzt hat, um sich bei der Asylpolitik, insbesondere hinsichtlich der Drittstaatenregelung , Autonomie gegenüber der deutschen Zivilgesellschaft sowie dem Bundestag zu verschaffen und ihre eigenen Präferenzen gegenüber diesen zu sichern. Da es sich bei der Drittstaatenregelung um ein besonders umstrittenes und häufig kritisiertes Gesetz handelt, ist zu erwarten, dass der damalige Innenminister Otto Schily sich bemüht hat, eine Bindung auf europäischer Ebene zu erzielen um den binnenstaatlichen Konflikten aus dem Weg zu gehen. Abkürzungsverzeichnis21Einleitung: Europäisierung der Asyl- und Migrationspolitik32Hauptteil:42.1Theoretische Einordnung: Die neue Staatsräson52.2Rechtliche Grundlagen in der Bundesrepublik62.2.1 Drittstaatenregelung nach Art. 16a Abs. 2 GG62.2.2Konfliktlinien bezüglich der Drittstaatenregelung 72.2.2.1im Bundestag72.2.2.2in der Gesellschaft82.3Europäisierung der Drittstaatenregelung 92.3.1Deutsche Position in den Verhandlungen102.3.2Ergebnis: Art. 36 Abs. 2 2005/85/EG und Richtlinienumsetzungsgesetz 2007112.4Binnenstaatliche Folgen: Entkräftung des Bundestages und verfassungsrechtliche Folgen123Fazit: Interpretation nach dem Theorem der neuen Staatsräson134Literaturverzeichnis16
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