Die deutschen Lander haben sich wie bereits bei den Regierungskonferenzen zur Politischen Union und zur Wirtschafts- und Wahrungsunion 1991 an den Verhandlungen tiber die Regierungskonferenz der Europaischen Union (EU) vor Amsterdam beteiligt. Anders als seinerzeit waren diesmal auch die recht lichen Voraussetzungen daftir gegeben. Denn im Zusammenhang mit der Ra tifizierung von Maastricht wurde eine entsprechende innerstaatliche Rege lung und Beteiligung der Lander in europapolitischen Angelegenheiten ge setzlich festgelegt. Art 23 GG, das Gesetz tiber Zusammenarbeit von Bund und Landern (EUZBLG) und die Bund-Lander-Vereinbarung sind als die we sentlichen Grundlagen daftir zu benennen. Ftir die deutschen Lander saBen der Freistaat Bayern und Rheinland Pfalz mit am Verhandlungstisch und waren Teil und Partner der deutschen Delegation. Das Mandat und die Vorgaben erhielten die Lander durch den BeschluB des Bundesrates vom 15. Dezember 1995, der die "Forderungen der Lander zur Regierungskonferenz 1996" festlegte. Gleichwohl waren die Ziele der Lander vor Amsterdam - anders als im Vorfeld von Maastricht - nicht so hoch gesteckt. Daftir gab es eine Vielzahl von Grtinden, die sowohl innerhalb als auch auBerhalb des Zustandigkeitsbereichs der Lander zu finden waren.
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