Kommunalpolitik und Europapolitik sind unmittelbar miteinander verwoben; rund 60 % aller kommunalrelevanten Gesetze und Verordnungen werden von der Europäischen Union "verursacht" und lösen eine kommunale Betroffenheit aus, entweder durch direkten Eingriff in kommunale Zuständigkeiten oder indirekt, indem die Kommunen die letztlichen Adressaten der europäischen Regelungsgebung sind. Der Titel "Europarecht für Kommunen"stellt verschiedene Aspekte der kommunalen Europapolitik dar und beleuchtet das historische und brisante Spannungsfeld zwischen Europa und Kommune.
Bei Föderalstaaten, wie die Bundesrepublik Deutschland, sieht die Europäische Union die Kommunen nicht direkt, sondern im Verbund mit dem Mitgliedstaat Bundesrepublik Deutschland - und diese ist somit ihr erster und oft einziger Adressat. Andererseits sind gerade die Kommunen diejenigen, die Europarecht vollziehen und ausführen müssen und diejenigen, die am nächsten am Bürger agieren. Lange sprach man von einer gewissen "europäischen Kommunalblindheit" und meinte damit vor allem die fast nicht vorhandene institutionalisierte Interessensvertretung und den genauso minimalen Einfluss auf die Europapolitik seitens der Kommunen.
Die "Kommunalblindheit" der Union und die gefühlte Distanz zwischen den Kommunen und der Union hat sich in den letzten Jahren deutlich reduziert. Europäische Organe haben ihre Aufmerksamkeit verstärkt auf die lokale und kommunale Ebene gelegt, vor allem deswegen, weil sie erkannt haben, dass die Kommunen die Ausführungsinstanz europäischer Politik und Rechtsetzung sind und daher maßgeblich zu deren Bürgernähe und damit zum Erfolg beitragen können.
Auf der anderen Seite erkennen auch die Kommunen mehr und mehr die Notwendigkeit der europäischen Dimension ihrer Aufgabenwahrnehmung für ihre erfolgreiche Zukunftsfähigkeit.
Die Darstellung versteht sich als eine Handreichung für den kommunalen Praktiker und gibt den Kommunen ein Überblick über die Grundzüge des Europarechts.
Prof. JUDr. Daniela A. Heid, Ph.D., Professorin an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Brühl befasst sich seit Jahren mit diesem Thema.
Bei Föderalstaaten, wie die Bundesrepublik Deutschland, sieht die Europäische Union die Kommunen nicht direkt, sondern im Verbund mit dem Mitgliedstaat Bundesrepublik Deutschland - und diese ist somit ihr erster und oft einziger Adressat. Andererseits sind gerade die Kommunen diejenigen, die Europarecht vollziehen und ausführen müssen und diejenigen, die am nächsten am Bürger agieren. Lange sprach man von einer gewissen "europäischen Kommunalblindheit" und meinte damit vor allem die fast nicht vorhandene institutionalisierte Interessensvertretung und den genauso minimalen Einfluss auf die Europapolitik seitens der Kommunen.
Die "Kommunalblindheit" der Union und die gefühlte Distanz zwischen den Kommunen und der Union hat sich in den letzten Jahren deutlich reduziert. Europäische Organe haben ihre Aufmerksamkeit verstärkt auf die lokale und kommunale Ebene gelegt, vor allem deswegen, weil sie erkannt haben, dass die Kommunen die Ausführungsinstanz europäischer Politik und Rechtsetzung sind und daher maßgeblich zu deren Bürgernähe und damit zum Erfolg beitragen können.
Auf der anderen Seite erkennen auch die Kommunen mehr und mehr die Notwendigkeit der europäischen Dimension ihrer Aufgabenwahrnehmung für ihre erfolgreiche Zukunftsfähigkeit.
Die Darstellung versteht sich als eine Handreichung für den kommunalen Praktiker und gibt den Kommunen ein Überblick über die Grundzüge des Europarechts.
Prof. JUDr. Daniela A. Heid, Ph.D., Professorin an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Brühl befasst sich seit Jahren mit diesem Thema.