Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,3, Universität Paderborn, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit überprüft, ob die 50+1 Regel überhaupt noch tragbar, insbesondere hinsichtlich der europäischen Grundfreiheiten, ist. Denn kann ein Verstoß gegen die europäischen Grundfreiheiten festgestellt werden, muss die DFL und der Deutsche Fußball Bund (DFB) eine Regeländerung anstreben bevor Ihnen vonseiten potenzieller Investoren Klagen drohenKaum eine Diskussion im Fußball stellt eine wegweisendere Grundsatzentscheidung dar wie die Diskussion um die 50+1 Regel in der Bundesliga. Diese hindert derzeit sportfremde Großinvestoren an der Übernahme von Bundesliga Vereinen. Für viele handelt es sich bei der Diskussion um die Wahl zwischen der Wahrung "Seele des Fußballs" und der endgültigen Kommerzialisierung dessen. Entsprechend plädieren Fußballromantiker auf die Beibehaltung der genannten Regel, während Vereinsführungen und Verantwortliche diese gerne abschaffen würden. Angesichts der Effekte, die ein Großinvestor auf die sportliche Performance in Paris oder Manchester ausgeübt hat, bleibt fraglich, wie lange die Bundesliga Vereine ohne solche finanziellen Möglichkeiten dagegenhalten können. Betrachtet man das wachsende Kapitalaufkommen, mag man annehmen, dass die Bundesliga Clubs wirtschaftlich nicht langfristig mit der ausländischen Konkurrenz auf Augenhöhe operieren können. Interessant ist dabei, dass die Bundesliga die einzige Spitzenliga in Europa mit solch einer Regelung ist. In den anderen Top-Ligen Europas gehören Vereinsübernahmen von zumeist ausländischen Investoren praktisch zur "Tagesordnung". Deshalb ist fraglich, inwieweit die 50+1 Regel noch zeitgemäß ist oder doch einer Veränderung beziehungsweise einer Abschaffung bedarf. Vonseiten der Deutschen Fußball Liga (DFL) besteht offensichtlich kein Interesse Veränderungen vorzunehmen, wie es der zurzeit wieder aufkochende Konflikt mit Herrn Kind von Hannover 96 beweist.
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