Zunächst werden die begrifflichen Grundlagen des Europarechts geklärt und dabei ein Einblick in die europäische Rechtsdogmatik vermittelt. Es schließt sich eine knappe Darstellung der Entwicklung der Europaidee und des europäischen Einigungsprozesses an, bevor die rechtlichen Grundlagen der Europäischen Union und der Gemeinschaften herausgearbeitet werden. Die beiden letzten Kapitel konzentrieren sich auf eine kurze, aber präzise Darstellung des Rechts der Europäischen Gemeinschaft und des Rechts der Europäischen Union.