Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Universität Hohenheim (Institut für betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Prüfungswesen), Veranstaltung: Seminar zur Rechnungslegung und Besteuerung, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Zuge der Harmonisierungsbestrebungen der Europäischen Union ist ein zunehmender Einfluss europäischer Institutionen und Normen auf das deutsche Steuerrecht zu beobachten. So haben kapitalmarktorientierte Unternehmen nach einer EU-Verordnung seit 2005 ihre Konzernabschlüsse nach IFRS aufzustellen (§ 315a Abs. 1 HGB). Einzelabschlüsse sind jedoch weiterhin nach den Vorschriften des HGB zu erstellen. Es ist fraglich, ob diese Begrenzung des Anwendungsbereiches der IFRS aufrechterhalten werden kann. Durch eine Übernahme in den Einzelabschluss könnten die IFRS Einfluss auf die Besteuerung ausüben, es ist dann zu fragen, ob das Maßgeblichkeitsprinzip weiter bestehen könnte. Weitere europarechtliche Einflüsse auf die steuerliche Gewinnermittlung ergeben sich durch die Rechtsprechung des EuGH, der die einheitliche Anwendung des Gemeinschaftsrechts sicherstellt, und durch die Europäische Kommission. Bedeutend ist hierbei insbesondere das derzeitige Vorhaben der Europäischen Kommission zur Schaffung einer gemeinsamen Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage, wodurch die Gewinnermittlungsregeln in der EU harmonisiert werden würden. Diese Arbeit soll die unterschiedlichen aktuellen Einflüsse des Europarechts auf die steuerliche Gewinnermittlung darstellen und einer kritischen Betrachtung unterziehen. Hierbei sollen auch künftig mögliche Entwicklungen aufgezeigt werden. Die Bestrebungen zur Harmonisierung der Rechnungslegung und die daraus resultierenden Konsequenzen für die Besteuerung sind Gegenstand des Kapitels 2. Hier wird auch diskutiert, inwiefern die IFRS als Grundlage der Besteuerung geeignet sind. Der Einfluss des EuGH auf die steuerliche Gewinnermittlung wird in Kapitel 3 beschrieben. Schließlich wird das Projekt der Europäischen Kommission zur Schaffung einer gemeinsamen Bemessungsgrundlage für die Körperschaftssteuer erläutert (Kapitel 4). Eine thesenförmige Zusammenfassung beschließt diese Arbeit.
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