Subventionen stehen seit jeher bei ihren Trägern, der sie mit ihren Steuermitteln finanzierenden Öffentlichkeit, naturgemäß bei den (reinen) Marktwirtschaftlern, aber auch in der politischen Programmatik (nicht aber in der politischen Realität) im Ruf einer - je nach Perspektive - »illegitimen« Strategie. Für Umweltsubventionen kommt hinzu, daß sie »diametral entgegengesetzt« einem der zentralen Leitgedanken der Umweltpolitik, dem Verursacherprinzip, widersprechen. In der europarechtlichen Literatur hat dieses Problem - ungeachtet seiner praktischen Bedeutung - bislang wenig Beachtung gefunden. Der neue »Gemeinschaftsrahmen für staatliche Umweltschutzbeihilfen« brachte zwar wichtige Klarstellungen, jedoch bleibt die Operationalität der Kriterien weiterhin zweifelhaft. Ob Umweltsubventionen unter Art. 92 EGV zu subsumieren sind, ist für sämtliche Mitgliedstaaten von Bedeutung, weil sie in der einen oder anderen Form zur Anwendung gelangen. Ein anderer Ansatzpunkt als der der herrschenden Auffassung zum pragmatischen Verursacherprinzip sowie die de lege ferenda vorgeschlagenen Änderungen des Art. 92 EGV können zwar auf Unionsebene und darüber hinaus nicht die Entstehung neuer Umweltprobleme verhindern, wohl aber zur beschleunigten Lösung derselben führen.
Der Verlauf der Untersuchung bestätigt die Einschätzung, daß es auf eine verstärkte Differenzierung in der EU ankommt. Gemein- und gruppenlastorientierte Umweltpolitik kollidiert dann nicht mit dem Verursacherprinzip, wenn sie dessen Durchsetzungschancen verbessert oder zur Realisierung anspruchsvoller Anforderungen beiträgt. Dabei dürfen Umweltsubventionen nicht zur Festschreibung bestimmter Umweltschutztechniken führen. Sie müssen vielmehr Impulse für die Fortentwicklung umweltfreundlicher Techniken im Sinne des Vorsorgeprinzips ausstrahlen. Die in dieser Untersuchung dokumentierten Gedanken können dazu beitragen, daß sich die nur diffus erkennbaren Beziehungen zwischen den beiden umweltpolitischen Prinzipien nu
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Der Verlauf der Untersuchung bestätigt die Einschätzung, daß es auf eine verstärkte Differenzierung in der EU ankommt. Gemein- und gruppenlastorientierte Umweltpolitik kollidiert dann nicht mit dem Verursacherprinzip, wenn sie dessen Durchsetzungschancen verbessert oder zur Realisierung anspruchsvoller Anforderungen beiträgt. Dabei dürfen Umweltsubventionen nicht zur Festschreibung bestimmter Umweltschutztechniken führen. Sie müssen vielmehr Impulse für die Fortentwicklung umweltfreundlicher Techniken im Sinne des Vorsorgeprinzips ausstrahlen. Die in dieser Untersuchung dokumentierten Gedanken können dazu beitragen, daß sich die nur diffus erkennbaren Beziehungen zwischen den beiden umweltpolitischen Prinzipien nu
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