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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, European School of Business Reutlingen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit beschäftigen sich mit einer der im Rahmen der Unternehmensteuerreform eingeführten Maßnahmen zur Gegenfinanzierung und Missbrauchsbekämpfung, namentlich der Zinsschrankenregelung der
4h EStG, 8a KStG, durch die die steuerliche Abzugsfähigkeit von Fremdkapitalzinsen massiv eingeschränkt wurde. Neben systematischen und verfassungsrechtlichen lässt die Zinsschranke insbesondere europarechtliche Bedenken aufkommen
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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, European School of Business Reutlingen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit beschäftigen sich mit einer der im Rahmen der Unternehmensteuerreform eingeführten Maßnahmen zur Gegenfinanzierung und Missbrauchsbekämpfung, namentlich der Zinsschrankenregelung der

4h EStG, 8a KStG, durch die die steuerliche Abzugsfähigkeit von Fremdkapitalzinsen massiv eingeschränkt wurde. Neben systematischen und verfassungsrechtlichen lässt die Zinsschranke insbesondere europarechtliche Bedenken aufkommen und muss sich an den Grundfreiheiten messen lassen. Wie sich zeigt, stellt die Möglichkeit zur Inanspruchnahme des Ausnahmetatbestandes der Konzernklausel durch Bildung einer Organschaft eine verdeckte Diskriminierung dar. Die Diskussion möglicher Rechtfertigungsgründe ergab, dass der Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit weder durch die Kohärenz des Steuersystems, noch durch das Territorialitätsprinzip oder die Missbrauchsbekämpfung zu rechtfertigen ist. Letzteres stellt sich zwar als ein anerkannter "zwingender Grund des Allgemeininteresses" dar, es fehlt im konkreten Fall der Zinsschranke aber an der Verhältnismäßigkeit des Eingriffs.