Ziel der Arbeit ist es, aus einer konstruktivistischen Perspektive die Frage nach dem Einfluss nationaler Verfassungstraditionen auf die Konstitutionalisierungsdiskurse des Konvents mit Hilfe theoretisch abgeleiteter Modelle über die Bildung und Aushandlung von Präferenzen zu beantworten.
1 "Europa am Scheideweg [...], einem entscheidenden Moment in seiner Geschichte. " Mit diesen bedeutungsschweren Worten wurde in der sog. "Erklärung von Laeken" von den Europäischen Staats- und Regierungschefs im Dezember 2001 eine Institution in die Welt gesetzt, die angesichts des "entscheidenden Moments" in der Geschichte Europas, "eine grundlegende Neuordnung" der Europäischen Union erarbeiten sollte. Gleichzeitig wurde dieser "Konvent zur Zukunft Europas" beauftragt zu prüfen, ob diese "Neuordnung nicht letztlich dazu führen soll, dass in der Europäischen Union ein Verfassungstext angenom- 2 men wird". Da war es also, das Wort von der "Verfassung", das bis zu diesem Zeitpunkt in allen offiziellen Dokumenten des Europäischen Rates peinlich vermieden wurde, das aber seit Beginn der europäischen Einigungsbestrebungen immer wieder in den Debatten über die 3 4 "Finalität" der Europäischen Union auftauchte. Spätestens seit von föderalistischer Seite in den 40er Jahren des letzten Jahrhunderts die Forderung erhoben wurde, durch einen "konstitutionellen Sprung" die nationalstaatlich geprägte Vergangenheit in Europa zu ü- 5 berwinden, war die Frage nach einer Europäischen Verfassung immer wieder auf der wis- 6 senschaftlichen und politischen Agenda. Von unterschiedlicher Seite wurden eine Vielzahl 7 von Verfassungsentwürfen erarbeitet, deren Einfluss auf die vertragliche Gestaltung der Europäischen Gemeinschaften und der Europäischen Union jedoch begrenzt blieb. Glei- zeitig wurde aber die Frage, ob der europäische Integrationsraum auch ohne einen als "V- fassung" bezeichneten Text bereits über eine Verfassungsordnung im materiellen Sinne 8 verfüge, von der Wissenschaft wie auch von den Gerichten bestätigt.
1 "Europa am Scheideweg [...], einem entscheidenden Moment in seiner Geschichte. " Mit diesen bedeutungsschweren Worten wurde in der sog. "Erklärung von Laeken" von den Europäischen Staats- und Regierungschefs im Dezember 2001 eine Institution in die Welt gesetzt, die angesichts des "entscheidenden Moments" in der Geschichte Europas, "eine grundlegende Neuordnung" der Europäischen Union erarbeiten sollte. Gleichzeitig wurde dieser "Konvent zur Zukunft Europas" beauftragt zu prüfen, ob diese "Neuordnung nicht letztlich dazu führen soll, dass in der Europäischen Union ein Verfassungstext angenom- 2 men wird". Da war es also, das Wort von der "Verfassung", das bis zu diesem Zeitpunkt in allen offiziellen Dokumenten des Europäischen Rates peinlich vermieden wurde, das aber seit Beginn der europäischen Einigungsbestrebungen immer wieder in den Debatten über die 3 4 "Finalität" der Europäischen Union auftauchte. Spätestens seit von föderalistischer Seite in den 40er Jahren des letzten Jahrhunderts die Forderung erhoben wurde, durch einen "konstitutionellen Sprung" die nationalstaatlich geprägte Vergangenheit in Europa zu ü- 5 berwinden, war die Frage nach einer Europäischen Verfassung immer wieder auf der wis- 6 senschaftlichen und politischen Agenda. Von unterschiedlicher Seite wurden eine Vielzahl 7 von Verfassungsentwürfen erarbeitet, deren Einfluss auf die vertragliche Gestaltung der Europäischen Gemeinschaften und der Europäischen Union jedoch begrenzt blieb. Glei- zeitig wurde aber die Frage, ob der europäische Integrationsraum auch ohne einen als "V- fassung" bezeichneten Text bereits über eine Verfassungsordnung im materiellen Sinne 8 verfüge, von der Wissenschaft wie auch von den Gerichten bestätigt.