Die bisherige steuerliche Behandlung grenzüberschreitender positiver wie negativer Erträge aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften ist aus ökonomischer und europarechtlicher Sicht unbefriedigend: Grenzüberschreitende Sachverhalte werden in den nationalen Steuersystemen der Mitgliedstaaten der EU gegenüber rein inländischen Sachverhalten zumeist benachteiligt. Dies führt zu Verzerrungen der unternehmerischen Entscheidungen und zu Wohlfahrtseinbußen.
In ihrer ökonomischen und europarechtlichen Analyse geht Corinna Treisch folgenden Fragen nach: Welchen Anforderungen müsste eine europataugliche Ausgestaltung der Besteuerung von Gesellschaften und ihrer Anteilseigner bei Kapitalgesellschaften genügen? Wie müsste das technische System der Unternehmensbesteuerung hinsichtlich der Berücksichtigung von Gewinnen und Verlusten beschaffen sein, um diesen Anforderungen zu genügen? Welche problematischen Folgewirkungen würde diese Umsetzung nach sich ziehen und welche Lösungsmöglichkeiten können zur Minderung oder gar Vermeidung der Probleme ergriffen werden? Ihr Regelungsvorschlag stellt eine kapitalexportneutrale Besteuerung von Kapitalgesellschaften und ihren Anteilseignern dar. Er verbindet betriebswirtschaftliche und finanzwissenschaftliche Neutralitätspostulate sowie europarechtliche Anforderungen.
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In ihrer ökonomischen und europarechtlichen Analyse geht Corinna Treisch folgenden Fragen nach: Welchen Anforderungen müsste eine europataugliche Ausgestaltung der Besteuerung von Gesellschaften und ihrer Anteilseigner bei Kapitalgesellschaften genügen? Wie müsste das technische System der Unternehmensbesteuerung hinsichtlich der Berücksichtigung von Gewinnen und Verlusten beschaffen sein, um diesen Anforderungen zu genügen? Welche problematischen Folgewirkungen würde diese Umsetzung nach sich ziehen und welche Lösungsmöglichkeiten können zur Minderung oder gar Vermeidung der Probleme ergriffen werden? Ihr Regelungsvorschlag stellt eine kapitalexportneutrale Besteuerung von Kapitalgesellschaften und ihren Anteilseignern dar. Er verbindet betriebswirtschaftliche und finanzwissenschaftliche Neutralitätspostulate sowie europarechtliche Anforderungen.
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