Das Europäische Polizeiamt (Europol) ist eine zwischenstaatliche Einrichtung der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Sein Ziel ist die Verhütung und Bekämpfung von grenzüberschreitender Kriminalität. Diese Aufgabe nimmt Europol derzeit durch datenverarbeitende Tätigkeit, insbesondere durch Datenanalyse, wahr. Dem von der Datenverarbeitung betroffenen Bürger wird Rechtsschutz ausschließlich im Wege einer Beschwerde an einen speziell hierfür eingerichteten Beschwerdeausschuss gewährt. Die Arbeit überprüft die Hinlänglichkeit des durch diesen Beschwerdeausschuss vermittelten Rechtsschutzes. Dabei erfolgt die Überprüfung anhand der Vorgaben des Grundgesetzes sowie der Europäischen Menschenrechtskonvention. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass der gewährte Rechtsschutz weder den Anforderungen des Grundgesetzes noch denjenigen der Europäischen Menschenrechtskonvention entspricht.