Europol wurde als Antwort der EU-Staaten auf die wachsende internationale Schwerstkriminalität geschaffen. Es soll als europäisches Informationszentrum fungieren und durch die Sammlung von Informationen und deren Analyse die nationalen Polizeien unterstützen. Auch ein Datenaustausch mit Drittstaaten und -stellen wurde vereinbart. Durch diese Zusammenarbeit wird aber zugleich in vielfacher Weise in die Rechte der betroffenen Bürger eingegriffen. Gegen diese Zusammenarbeit wurde häufig Kritik geäußert. Diese Arbeit geht den Einwänden unter dem Aspekt der Rechtsschutzmöglichkeiten des Bürgers nach. In den Vordergrund wurde dabei - neben den Rechten des Bürgers - die Ausgestaltung der Rechtsschutzmechanismen und deren Vereinbarkeit mit den Anforderungen aus internationalen und nationalen Quellen gestellt. Im Ergebnis kommt diese Arbeit zu dem Schluss, dass im Rahmen der Europol-Zusammenarbeit dem staatlichen Strafverfolgungsinteresse Vorrang vor den Persönlichkeitsrechten der Betroffenen gewährt worden ist und weder die internationalen noch die nationalen Anforderungen an einen effektiven Rechtsschutz erfüllt werden.