Die Frage, ob Euthanasie und Selbstmord in Artikel 21 der indischen Verfassung als angeborenes Recht verankert sind, ist die Hauptfrage dieser Untersuchung. Diese Frage kam auf, als der Oberste Gerichtshof erklärte, dass das Recht auf ein Sterben in Würde unter Artikel 21 fallen kann und nicht das Recht zu sterben. Die Frage, was alles unter den Begriff "Würde" fallen kann und ob dafür neue Rechtsvorschriften erforderlich sind, sowie die entsprechenden Vorschläge sind Gegenstand dieser Untersuchung.