Veränderte Arbeitswelten, eine zunehmende Flexibilität und die psychische Belastung am Arbeitsplatz können Stress erzeugen und die Produktivität von MitarbeiterInnen senken. Daher ist im Jänner 2013 die Novelle des ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) in Kraft getreten. Die ArbeitgeberInnen sind daher explizit zu einer Evaluierung arbeitsbedingter psychischer und physischer Belastungen verpflichtet, um Gefahren abzuwenden. Das Ziel ist es, einen notwendigen Bewusstseinsbildungsprozess und eine Auseinandersetzung bei den Verantwortlichen in den Organisationen zu entwickeln und zu vermehren. Eine Evaluierung stellt für Organisationen auf der einen Seite eine große Herausforderung dar und auf der anderen Seite bietet sie große Chancen. Denn durch die Ergebnisse der Evaluierung psychischer Belastungen müssen gezielte Maßnahmen erarbeitet und umgesetzt werden. Diese Arbeit beschäftigt sich mit den Erfahrungen von Führungskräften mit der Arbeitsplatzevaluierung von psychischen Belastungen in sozialen Organisationen und soll des Weiteren auch die Rolle und den Einfluss von Führungskräften auf die MitarbeiterInnengesundheit aufzeigen.