Mit dem Inkrafttreten der Novelle des Bundesgesetzes für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz) sind seit 01. Jänner 2013 Betriebe sowie Organisationen in Österreich per Gesetz dazu verpflichtet, physische und psychische arbeitsbedingte Belastungen zu evaluieren. Da es keine eindeutigen Regeln gibt, wie die Umsetzung auszusehen hat, sind die Organisationen gefordert, geeignete Methoden anzuwenden und Instrumente zu verwenden, um die jeweiligen branchen- und berufsgruppenspezifischen arbeitsbedingten Belastungen zu erheben. Nach der Erhebung der potentiellen Belastungsquellen müssen Maßnahmen abgeleitet und umgesetzt werden. In der Arbeit werden die individuellen Herausforderungen im Sozialbereich angeführt und es wird dargestellt, welche unterschiedlichen Methoden und Instrumente zur Evaluierung von arbeitsbedingten psychischen Belastungen in der Praxis Anwendung finden.